Rang 3: Schäden am Auto mit 8,8 Prozent aller gemeldeten Schäden
Rang 3: Schäden am Auto mit 8,8 Prozent aller gemeldeten SchädenFür Schäden an fremden Autos zahlt die Privathaftpflicht nur in wenigen Fällen, denn in der Regel ist die Kaskoversicherung des Fahrzeughalters hier in der Pflicht. Das gilt auch, wenn das Fahrzeug betankt oder beladen wird. Ausnahme ist, wenn man Dritten einen Schaden verursacht hat, der nicht durch Gebrauch des Fahrzeuges entstanden ist - zum Beispiel, wenn man als Radfahrer den Lack eines geparkten PKW zerkratzt oder eine Drohne in ein fremdes Auto lenkt. Auch hier ist der Umfang der Haftung abhängig von den Bestimmungen laut Versicherungsvertrag.ykaiavu@pixabay.com