BaFin will Kosten bei Pensionskassen und -fonds nicht strenger beaufsichtigen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) will die Kosten bei Einrichtungen der Betrieblichen Altersversorgung (EbAV) nicht strenger beaufsichtigen. Eine Marktstudie habe gezeigt, dass die Kosten bei diesen Einrichtungen nicht zu hoch seien, begründet die Behörde ihren Verzicht. Regelmäßige Kostenberichte würden auch nicht zu mehr Transparenz führen. Damit stellt sich die deutsche Behörde gegen einen Vorschlag der europäischen Versicherungsaufsicht.
- BaFin will Kosten bei Pensionskassen und -fonds nicht strenger beaufsichtigen
- 0,49 Prozentpunkte der Kosten von Berichtspflichten nicht abgedeckt
In Zeiten niedriger Zinsen gerieten Pensionskassen und -fonds immer wieder in die Schlagzeilen. Einige Anbieter waren die Sorgenkinder der Branche, bevor die Zinswende infolge des Ukraine-Krieges für Entspannung sorgte, sie konnten hohe Zinsgarantien an Kundinnen und Kunden teilweise nicht mehr bedienen und mussten sogar laufende Renten kürzen. 40 Einrichtungen befanden sich zwischenzeitlich in engerer Manndeckung der BaFin, wurden also strenger beaufsichtigt, weil die Finanzaufsicht mittelfristig finanzielle Probleme auf die Anbieter zukommen sah. Doch mittlerweile können viele dieser Einrichtungen die eingesammelten Beiträge von Arbeitgebern und Arbeitnehmern wieder lukrativer anlegen - Sie zählen indirekt zu den Krisengewinnern.
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Explizite und implizite Kosten im Blick
Wie aber sieht es mit der Kostenstruktur bei Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung (EbAV) aus? Nachdem die BaFin bereits vor zwei Jahren die privaten Lebensversicherer unter die Lupe genommen hat und auch Missstände bei den Anbietern sah, schaute sie sich nun auch die Pensionskassen und -fonds genauer an. Insgesamt mussten etwa 70 große Pensionskassen und -fonds alle ihre Kosten des Jahres 2021 an die BaFin übermitteln. Das bildet nach Bilanzsumme etwa 90 Prozent des deutschen Marktes ab. Darüber berichtet die deutsche Aufsichtsbehörde in einem Fachaufsatz auf ihrer Webseite.
Den Anstoß zu dieser Überprüfung gab die europäische Versicherungsaufsichtsbehörde EIOPA mit Sitz in Frankfurt am Main. Sie hatte im Oktober 2021 vorgeschlagen, dass die europäischen EbAV ihren nationalen Aufsichtsbehörden umfassend und regelmäßig über ihre Kosten berichten sollen. Und als eine Art Testlauf sollten die nationalen Aufsichtsbehörden prüfen, ob es notwendig ist, hier die Zügel anzuziehen.
Die BaFin hebt aber hervor, dass sie sehr wohl die Kosten der Pensionskassen und -fonds beobachtet. Sie schreibt auf ihrer Webseite: "Schon seit langem müssen die EbAV der BaFin jährlich Daten über ihre wirtschaftliche Entwicklung melden, dazu zählen auch Kosten. Die aktuelle Analyse ging deutlich darüber hinaus: Für das Jahr 2021 mussten sie alle expliziten und impliziten Kosten an die BaFin übermitteln".
So habe die Behörde auch nach den Kosten von Investmentfonds gefragt, die die Anbieter als Kapitalanlage halten. Kosten, die den Inventarwert bzw. Nettovermögenswert der gehaltenen Fonds mindern, hätten bisher nicht ausgewiesen werden müssen, berichtet die Behörde. Gleiches gelte für die impliziten Kosten, die beim Kauf oder Verkauf von Kapitalanlagen anfallen. Außerdem mussten alle Kosten, die direkt vom Arbeitgeber getragen werden, identifiziert werden. „Es galt das Bruttoprinzip: Kosten durften nicht mit Erlösen verrechnet werden“, schreibt die Behörde.
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Das Fazit der Finanzaufsicht fällt positiv aus. Die durchschnittlichen Gesamtkosten der deutschen EbAV betrugen im Jahr 2021 0,79 Prozent der Kapitalanlagen zu Buchwerten bzw. 0,72 Prozent der Kapitalanlagen zu Zeitwerten. „Es ist nicht erkennbar, dass die Kosten systematisch zu hoch sind. Ein strukturelles Kostenproblem gibt es also nicht“, berichtet die BaFin. Das Gesamtkostenniveau sei ähnlich dem der Niederlande, die den größten Markt für derartige Vorsorgeeinrichtungen in der Europäischen Union bildet.
0,49 Prozentpunkte der Kosten von Berichtspflichten nicht abgedeckt
Gleichwohl stellte die BaFin auch fest, dass nicht alle Kosten der Pensionskassen und -fonds von den bisherigen Berichtspflichten abgedeckt werden. Diese machen immerhin 0,49 Prozentpunkte der Gesamtkosten (in Prozent der Kapitalanlage zu Buchwerten) aus - und damit sogar einen großen Teil der ausgewiesenen Kosten. Der Gros entfällt hierbei auf Anlagekosten und Transaktionskosten.
Warum also will die BaFin diesen vergleichsweise hohen Kostenanteil zukünftig nicht abfragen? Der Aufwand, diese zusätzlichen Daten zu ermitteln, sei hoch gewesen, so hätten die Unternehmen berichtet. Das habe vor allem für Kosten in Investmentfonds gegolten, die in der Regel nur die Kapitalverwaltungsgesellschaften hätten herausfinden können. Bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass die Anbieter selbst nicht auf die Höhe der Kosten bei ihren Investments schauen?
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Die BaFin verweist aber auf die hohen zusätzlichen Kosten und den hohen Bürokratieaufwand, der den Anbietern durch erweiterte Berichtspflichten entstehen würde. Und auch positive Auswirkungen verspricht sich die Behörde von strengeren Regeln nicht. „Die BaFin bezweifelt, dass ein umfassendes regelmäßiges Kosten-Berichtswesen zu spürbaren Einsparungen führen würde. Angesichts des geringen Nutzens und des hohen Aufwands scheint daher ein solches Berichtswesen nicht angemessen“, heißt es im Aufsatz.
- BaFin will Kosten bei Pensionskassen und -fonds nicht strenger beaufsichtigen
- 0,49 Prozentpunkte der Kosten von Berichtspflichten nicht abgedeckt