Auf den ersten Blick mag Liechtenstein mit seiner geringen Größe und Bevölkerungszahl auf der globalen Bühne unscheinbar erscheinen. Doch in der Welt der Finanzen und Vermögensverwaltung ist es eine Macht, mit der man rechnen muss. Das Fürstentum hat sich über Jahrzehnte hinweg als ein führendes Zentrum für Finanzdienstleistungen etabliert, das insbesondere für seine Expertise in der Vermögensverwaltung und beim Vermögensschutz geschätzt wird. Die Gründe hierfür sind vielfältig und tief in den rechtlichen, wirtschaftlichen und politischen Strukturen des Landes verwurzelt.

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Rolf Klein ist Gesellschafter-Geschäftsführer der NKB Neutralis Kapitalberatung GmbH mit Sitz in Krefeld. Der Dipl.Betriebsw. (FH) hat eine liechtensteinische Versicherungslösung entwickelt.

Ein wesentlicher Faktor, der Liechtenstein für Vermögensinhaber attraktiv macht, ist sein fortschrittliches und flexibles Rechtssystem, das speziell darauf ausgerichtet ist, die Bedürfnisse internationaler Investoren und Vermögensinhaber zu erfüllen. Das Fürstentum bietet eine breite Palette an rechtlichen Strukturen, wie Stiftungen, Anstalten und Trusts, die für die langfristige Planung und den Schutz von Vermögen genutzt werden können. Diese Strukturen sind so gestaltet, dass sie ein hohes Maß an Anonymität und Diskretion bieten, gleichzeitig aber auch die Möglichkeiten zur Steueroptimierung maximieren.

Umfassende Asset Protection im Fokus

Liechtenstein zeichnet sich auch durch politische Stabilität, eine starke Rechtsstaatlichkeit und eine sehr niedrige Kriminalitätsrate aus. Diese Faktoren tragen zu einem sicheren Umfeld bei, in dem Vermögensinhaber ihr Vermögen unbesorgt verwahren können. Zudem garantiert die enge wirtschaftliche und monetäre Verbindung zur Schweiz weitere Sicherheit und Stabilität, was das Vertrauen internationaler Investoren in den Standort stärkt. Damit ist eine ganzheitliche Strukturierung in Vermögensmanagement, Vermögensnachfolge und Vermögensschutz möglich – also die umfassende Asset Protection. Das meint die die Gesamtheit der Maßnahmen, die ein Vermögen vor Haftungszugriffen, Missmanagement, Schäden durch nachteilige Schenkungen/Erbschaften, einer nicht optimalen Steuergestaltung, Zersplitterung, feindlicher Übernahme und anderen negativen Ereignissen schützen soll. Ziel ist, durch Asset Protection eine Brandmauer ums Vermögen zu ziehen und Weiterentwicklung und Erhalt des Vermögens auf einer stabilen Basis zu ermöglichen.

Liechtensteinische Insolvenzschutz für Unternehmer und Top-Manager

Im Fokus vorteilhafte rechtliche Strukturen bei Lebensversicherungen, die in Liechtenstein mit viel mehr konkreten Instrumenten für den Vermögensschutz ausgestattet werden können als in Deutschland. Die Tätigkeit von Versicherungsunternehmen in dem Fürstentum unterliegt dem liechtensteinischen Versicherungsaufsichtsgesetz. Dieses Gesetz sieht ausdrücklich vor, dass die Vermögenswerte zur Deckung der versicherungstechnischen Rückstellung (der sogenannte Deckungsstock) eine Sondermasse nach der Konkursordnung zur Befriedigung der Versicherungsforderungen bilden. Bei der Insolvenz einer Versicherungsgesellschaft in Liechtenstein kann der Versicherungsnehmer das Deckungskapital einfach zurückfordern und wird besonders rasch befriedigt. Die Vermögenswerte zur Bedeckung der versicherungstechnischen Rückstellungen bilden im Konkurs eine Sondermasse zur Befriedigung der Versicherungsforderungen.

Apropos Insolvenz: Gerade für Unternehmer und Top-Manager, die besonderen Haftungsrisiken unterliegen, ist der liechtensteinische Insolvenzschutz wichtig. Durch besondere Möglichkeiten in der Vermögensstrukturierung ist die insolvenzsichere Abgrenzung strategisch wichtiger Vermögensteile gelangen möglich - nämlich durch das unwiderrufliche Bezugsrecht. Durch diese Art des Vermögensübergangs scheidet der Versicherungsvertrag aus dem Vermögen des Versicherungsnehmers aus und geht in das Vermögen der unwiderruflich bezigsberechtigten Person über, die dann das Recht auf alle Leistungen des Versicherungsvertrags erhält. Der Versicherungsnehmer wiederum bleibt Vertrags- und Ansprechpartner des Versicherers. Er kann aber nicht von seinen Gläubigern in Anspruch genommen werden.

Stiftungen können vor Schädigung und Zersplitterung schützen

Eine weitere Vermögensschutz-Funktion bezieht sich auf die Einkommen- beziehungsweise Abgeltungsteuer. Innerhalb einer Lebensversicherung fällt keine Abgeltungsteuer an. Das hat immense positive Auswirkungen für den Vermögensschutz. Bei einer Umschichtung mit Gewinn fällt in einem normalen Fondsdepot Abgeltungsteuer in Höhe von 25 Prozent zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer an, in der Summe bis zu 28 Prozent auf den Gewinn. Das gilt auch jährlich für die Dividenden und Zinsen, entweder über die Vorabpauschale oder auf die Ausschüttung des Fonds.

Dabei spielen vor allem Stiftungen eine wesentliche Rolle. Diese sichert als etabliertes Instrument im Vermögensschutz generationenübergreifend Familienvermögen vor Schädigung und Zersplitterung innerhalb einer individuell stimmigen Struktur. Der Hintergrund: Das Vermögen in Stiftungseigentum kann nicht zersplittert werden, sondern bleibt in der Hand der Familie erhalten. Zugleich wird die laufende Besteuerung optimiert, und ausgewählte Personen, vor allem Familienmitglieder, können individuell und gezielt finanziell gefördert werden.

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Berater und Vermittler sollten sich zum Vermögensschutz für ihre Mandanten eingehende Gedanken machen: aus Vermögenssicht einerseits, aber auch aus rechtlicher und steuerlicher Sicht andererseits. Sie sind oftmals erster Ansprechpartner für diese Herausforderung und brauchen Zugang zu entsprechenden Lösungen und Strategien. Mit einem liechtensteinischen Lebensversicherungskonzept lassen sich Vermögensschutz, Vermögensnachlass und Vermögensmanagement umfassend gestalten.