Die Zahl der Fahrraddiebstähle ist im Vergleich zum Vorjahr stabil geblieben. Nach dem Rekordtief im Jahr 2021 mit 125.000 gestohlenen Rädern waren bereits im Jahr 2022 die Diebstahlzahlen nach oben gegangen. „Die Entschädigungsleistung lag 2023 bei 160 Millionen Euro. Das sind zehn Millionen Euro mehr als ein Jahr zuvor“, sagt Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV).

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Die Zahl der als gestohlen gemeldeten Fahrräder ist mit rund 150.000 noch weit vom Höchststand entfernt. Denn im Jahr 2014 hatte der Wert bei 190.000 versicherten Fahrraddiebstählen gelegen. Da in den genannten Zahlen gestohlene Fahrräder ohne Versicherungsschutz nicht inbegriffen sind, dürfte die Dunkelziffer weitaus höher liegen.

Immer teurere Fahrräder werden geklaut

Gestiegen ist hingegen die Schadensumme: 160 Millionen Euro mussten die Versicherer für Schadendiebstähle zahlen. 2022 waren es noch 150 Millionen Euro. Damit haben die Versicherer im vergangenen Jahr so viel für gestohlene Fahrräder an ihre Kunden ausgezahlt wie noch nie. Das liegt auch daran, dass die Versicherer immer mehr pro geklautem Fahrrad aufwenden müssen. Der Schadenschnitt habe sich in vergangenen zehn Jahren von 450 Euro auf 1.100 Euro mehr als verdoppelt: auch das ist ein Rekordwert.

„Nach wie vor werden vor allem teure Fahrräder gestohlen“, sagt Asmussen. „Diebe haben es gezielt auf hochwertige Rennräder, E-Bikes oder Mountainbikes abgesehen, um sie weiterzuverkaufen.“ Fahrräder, selbst wenn sie im Keller stehen, sollten daher nicht nur abgeschlossen, sondern am besten auch fest angeschlossen werden, rät der GDV-Hauptgeschäftsführer.

Wird ein Fahrrad aus verschlossenen Abstellräumen, Kellern oder Wohnungen gestohlen, übernimmt die Hausratversicherung den Schaden. Meist ist jedoch die offene Straße der Tatort. Schutz bietet hier eine Zusatzklausel in der Hausratpolice oder eine eigenständige Fahrradversicherung. Von den rund 27 Millionen Versicherungsverträgen in Deutschland haben knapp die Hälfte die Fahrradklausel eingeschlossen. In der Regel wird dann der sogenannte Wiederbeschaffungswert erstattet. Dieser bemisst, wie viel ein neues gleichwertiges Rad kostet. Die maximale Entschädigung wird in der Regel auf einen bestimmten Betrag festgelegt. „Gerade für höherwertige Räder und E-Bikes kann es sich daher lohnen, die Versicherungssumme zu erhöhen oder eine spezielle Fahrradversicherung abzuschließen“, rät Asmussen.

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