Rentenerhöhung 2024: Renten steigen erneut deutlich
Die Renten steigen nach einem gestrigen Beschluss des Bundeskabinetts. Mit der Rentenerhöhung klettern die Bezüge der Ruheständler ab 1. Juli um 4,57 Prozent. In diesem Jahr geschieht das zum ersten Mal bundeseinheitlich.
Die rund 21 Millionen deutschen Altersrentner werden ab dem 1. Juli 2024 wieder mehr Geld erhalten. Das hat das Bundeskabinett beschlossen. In den letzten Jahren hatte es stets eine Anhebung der Altersbezüge gegeben. Lediglich im Jahr 2021 schauten Altersrentner in Westdeutschland in die Röhre. Denn sie blieben auf dem Niveau des Vorjahres. Dagegen wurden die Ruheständler aus dem Osten mit einer schmalen Rentenerhöhung bedacht. Hier wurden die Ruhestands-Gelder um 0,72 Prozent angehoben.
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Der Grund für die ausbleibende Anhebung ist die Lohnentwicklung. Denn sie ist die wichtigste Grundlage für Rentenanpassungen. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die für die Rentenanpassung relevante Lohnsteigerung betrug -2,34 Prozent in den alten Ländern. Nimmt man nur die negative Entwicklung der Renten zum Maßstab, hätten die Renten im vergangenen Jahr rein rechnerisch sogar gesenkt werden müssen - um 3,25 Prozent. Eine Senkung der Rente ist allerdings per Gesetz nicht möglich. Da es seit dem Jahr 2009 eine Rentengarantie gibt, ist sichergestellt, dass die Anwendung der Rentenanpassungsformel nicht zu verminderten Rentenwerten führt.
Renten steigen weiter
Im vergangenen Jahr waren die Bezüge im Westen um 4,39 Prozent und im Osten um 5,86 Prozent angehoben worden. Ab Juli sollen die Renten nun erstmalig bundeseinheitlich um 4,57 Prozent raufgesetzt werden. Rentner in Ost und West, die bisher 1.000 Euro Rente erhalten hat, bekommen zukünftig 1.045,70 Euro. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil sprach von einer „guten Nachricht für die Rentnerinnen und Rentner“.
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Wichtigste Grundlage der Rentenanpassung ist die Lohnentwicklung. Steigen die Löhne, so in der Regel auch die Renten. Die Zahlen basieren auf der vom Statistischen Bundesamt gemeldeten Lohnentwicklung nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR), wobei "Ein-Euro-Jobs“ außer Acht bleiben. Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung braucht nun noch die Zustimmung des Bundesrats. Erst dann kann sie zum 1. Juli in Kraft treten.