"Es gibt einen Bedarf!"
Welche Rolle spielt die Aufenthaltsdauer bzw. der Ort, an dem die Workation geleistet wird?
Wir sprechen von vier Rechtsgebieten, die auch bei „normalen“ Entsendungen gelten: Arbeits-, Aufenthalts-, Steuer- und Sozialversicherungsrecht. Da geht es unter anderem um die 183-Tage-Regel, die Funktion und den Ort - um beispielsweise den Bereich des Steuerrechts zu nennen.
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Arbeitsrechtlich betrachtet, sind Visa-Anforderungen ebenso zu beachten wie Fragen der Staatsangehörigkeit. Als EU-Bürger kann ich mich relativ frei in der EU bewegen. Problematisch kann es werden, wenn Arbeitnehmer, die nicht aus EU-Staaten kommen, aber zum Beispiel bei einem deutschen Unternehmen arbeiten, wie ihre deutschen Kollegen eine Workation machen wollen. Dann muss geschaut werden, welches Visum diese benötigen: Das bringt wieder einen hohen zeitlichen Vorlauf und administrativen Aufwand mit sich.
Viele Unternehmen nutzen auch Workation-Kataloge, in denen Länder gelistet sind, von denen man weiß, dass sie schnell und unkompliziert ein Visum ausstellen. Mauritius beispielsweise hat schon relativ früh ein Workation-Visum eingeführt, weil man darin eine Möglichkeit sieht, den Tourismus zu fördern.
Gibt es Berufsgruppen, die sich stärker als andere nach solchen Angeboten sehnen?
Unter den Berufsgruppen sind zunächst alle prädestiniert, die ihre Arbeit - in Form eines Laptops - unter den Arm nehmen können. Das betrifft vor allem diejenigen, die bereits heute in Deutschland selbständig und ortsunabhängig tätig sind. Denken Sie an digitale Nomaden, von denen viele im IT-Bereich arbeiten. Wenn man einem Programmierer heute sagt, du musst jetzt bitte vier oder fünf Tage die Woche im Büro sein, stößt das nicht gerade auf Zustimmung.
Und natürlich gibt es einen Bedarf für Zielgruppen, die jünger und ungebundener sind. Kinder könnten Workation erschweren oder herausfordernder machen. Kurz gesagt: Ohne Kinder und mit Laptop reist es sich leichter.
Auf Workations werden Unterkunft und Arbeitsräume oft gemietet. Wie wirkt sich das auf den Versicherungsbedarf aus?
Grundlegend ist immer klar zu definieren, dass es eine klassische arbeitnehmer-gesteuerte Workation ist. Wenn die Angestellte eine Woche auf Teneriffa verbringen möchte und sich dort ein Hotel oder eine Finca mit Freundinnen mietet, ist das eine arbeitnehmerseitig initiierte Angelegenheit, die jedoch immer der Zustimmung des Arbeitgebers bedarf.
Natürlich gibt es Besonderheiten, die schon aus haftungsrechtlichen Gründen im Vorfeld geklärt werden sollten. Deshalb sollte im Vorfeld einer Workation in Guidelines investiert werden. In einer solchen Richtlinie kann man etwa festhalten, dass der Arbeitgeber keine Kosten für die Workation übernimmt und wie lange diese maximal dauern darf.
Wichtig ist auch, dass man als Arbeitgeber nicht das Risiko durch Aufträge und Anweisungen erhöht. Wird beispielsweise während einer Workation oder Entsendung noch Vertrieb vor Ort gemacht, vergrößert sich das sogenannte Betriebsstättenrisiko enorm, bei dem Unternehmen ungewollt in die Steuerpflicht kommen können.
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Hinzu kommt der gesamte Bereich des Datenschutzes und der Cybersicherheit. Auch hier sollten die Arbeitgeber darauf achten, dass die Risiken minimiert werden. Gerade im Hinblick auf Datendiebstahl oder Spionage kann ich mir vorstellen, dass eine entsprechende Versicherung auf Unternehmensseite sinnvoll sein kann.