Die Arbeitgeberpflichten liegen genauso vor, wie das auch im Homeoffice der Fall ist. Das heißt aus Arbeitgebersicht, dass der mögliche Ausfall von Hardware, Software usw. versichert sein sollte.

Anzeige

Alles andere hängt davon ab, wo die Workation stattfinden soll. Für eine zweiwöchige Workation auf Mallorca - also im EU-Raum - ist eine Business-Travel-Versicherung sinnvoll. Wird in Drittstaaten gearbeitet und geurlaubt, kann eine internationale Krankenversicherung sinnvoll sein. Grundsätzlich gelten bei einer Workation in sozialversicherungsrechtlicher Hinsicht dieselben Regeln wie bei einer Entsendung. Das heißt, dass bei Einhaltung der Rechtsvorschriften die deutsche Sozialversicherung auch im Ausland gilt. Ein Versicherungsschutz etwa in Form einer internationalen Krankenversicherung kann vor allem in Drittstaaten und in Risikogebieten sehr sinnvoll sein.

Bei Risikostaaten sollten jedoch Arbeitgeber eine Risikoabwägung vornehmen: Soll der Arbeitnehmer seine Workation wirklich im Irak oder Iran durchführen? Kann sichergestellt werden, dass dort tatsächlich gearbeitet werden kann? Wenn ja, muss ich für bestimmte Situationen Zusatzversicherungen abschließen, die dann zum Beispiel Evakuierung oder ähnliche Risikovorsorge beinhalten.

Dubai ist zum Beispiel ein beliebtes Land für eine Workation und der Staat fördert dieses Arbeitsmodell speziell im Tourismussektor. Da haben wir auch schon bei Entsendungen gesagt, dass es sinnvoll sein kann, eine Rechtsschutzversicherung abzuschließen. Alternativ muss man dafür Sorge tragen, dass der Mitarbeiter oder die Mitarbeiterin das tut. Ein Beispiel, mit dem wir schon konfrontiert wurden, war ein Autounfall unter Alkoholeinfluss. Das kann dann gravierende Folgen wie Freiheitsentzug haben. Eine Rechtsschutzversicherung mit einem Verkehrsrechtsschutz fürs Ausland ist hier sinnvoll.

Könnte hier ein Kombiprodukt für Unternehmen helfen, in dem diverse Versicherungen wie Rechtsschutz und Cyber inkludiert sind?

Es ist mit Sicherheit sinnvoll, gebündelte Produkte in Betracht zu ziehen. Diese gibt es jedoch derzeit nicht, weil der Markt nicht auf diese Kurzfristigkeit ausgelegt ist. Alles ist auf die Entsendung ausgerichtet. Ich bekomme sehr gut eine Rechtsschutzversicherung für meine Entsendung, die mindestens ein oder zwei Monate dauert. Aber für zwei Wochen ist es so, dass oft der Privatrechtsschutz EU- oder weltweit greift – aber die beruflichen Aufenthalte ausschließt.

Umgekehrt haben wir bei der Absicherung der Arbeitnehmer über das Unternehmen möglicherweise einen Ausschluss für das Ausland. Hier besteht wohl eher die Notwendigkeit, bestehende Versicherungslösungen in den Bedingungen zu aktualisieren.

Anzeige

Die klassischen Firmenversicherungen sind in den letzten Jahren grenzwertig erweitert worden für das Thema Homeoffice. Das war der letzte Schrei vor zwei, drei Jahren, dass dieser Schutz überhaupt mit dabei ist. Für das Thema Workation oder Arbeiten im Ausland fehlt ein Einschluss völlig.

vorherige Seitenächste Seite
Seite 1/2/3/4/