Stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und PrivatarztbehandlungGeprüft werden z. B. die Erstattung für ärztliche Leistungen (Chef-/ bzw. Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Krankenhauswahl. 23 % der Tarife schneiden „hervorragend“ ab, im Rating 2023 waren es noch 26 %. 27 von 123 Tarifen kommen über die Note „befriedigend“ nicht hinaus. Darunter fallen auch Angebote, die nur für Unfälle und/oder schwere Erkrankungen leisten und damit nur eine Ausschnittsdeckung bieten.
Das Zusammenspiel von gesetzlicher Krankenversicherung und privater Zusatzversorgung gewinnt zunehmend an Bedeutung und bietet zahlreiche Vorteile, weil die gesetzliche Krankenversicherung allein nic
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