Stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und Privatarztbehandlung
Stationäre Leistungen wie Einbettzimmer und PrivatarztbehandlungGeprüft werden z. B. die Erstattung für ärztliche Leistungen (Chef-/ bzw. Privatarztbehandlung), vor- und nachstationäre Behandlung, Leistungen für das Ein- oder Zweibettzimmer sowie die freie Krankenhauswahl. 23 % der Tarife schneiden „hervorragend“ ab, im Rating 2023 waren es noch 26 %. 27 von 123 Tarifen kommen über die Note „befriedigend“ nicht hinaus. Darunter fallen auch Angebote, die nur für Unfälle und/oder schwere Erkrankungen leisten und damit nur eine Ausschnittsdeckung bieten.