Wer im Standardtarif der privaten Krankenversicherer untergebracht ist und kein Anspruch auf Beihilfe hat, muss sich ab 1. Juli 2024 auf höhere Prämien einstellen. Die Prämien für Angestellte und Selbstständige steigen dann im Schnitt von derzeit 366 Euro auf rund 400 Euro, wie der Versicherungsmonitor und die Ärztezeitung übereinstimmend berichten. Die jetzige Anpassung bedeutet ein sattes Plus: Um 9,3 Prozent legt der Durchschnittsbeitrag zu. Es ist die erste Beitragsanpassung nach drei Jahren: Zuletzt waren die Prämien im Standardtarif im Jahr 2021 angehoben worden.

Anzeige

„Dies ist die erste Beitragserhöhung im Standardtarif seit drei Jahren, und sie ist geringer als der Anstieg in der GKV im gleichen Zeitraum“, zitiert die Ärztezeitung Florian Reuter, Direktor des PKV-Verbandes. Für die Betroffenen könnte der Prämiensprung trotzdem ärgerlich sein: Sind in den Tarifen doch üblicherweise Personen versichert, die Probleme hatten, den PKV-Beitrag in ihrem „herkömmlichen“ Tarifen zu bezahlen. Als Rettungsanker gedacht, bietet er vergleichbare Leistungen wie die gesetzlichen Krankenkassen zu einem deutlich reduzierten Betrag.

Nicht jeder privat Krankenversicherte darf den Standardtarif nutzen

Um den Standardtarif nutzen zu können, müssen die Versicherten aber strenge Kriterien erfüllen. Er steht nur Personen offen, die bereits vor dem 1. Januar 2009 bei ihrem derzeitigen Krankenversicherer privat vollversichert waren. Versicherte, die bereits vor diesem Stichtag eine Vollversicherung hatten, können den Standardtarif nutzen, wenn sie:

  • seit mindestens 10 Jahren privat krankenversichert sind und
  • mindestens 65 Jahre alt sind oder
  • mindestens 55 Jahre alt sind und das Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV (2024: 5.175 Euro/Monat) nicht überschreitet oder
  • jünger als 55 Jahre alt sind und eine Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung oder ein Ruhegehalt nach beamtenrechtlichen Vorschriften beziehen oder beantragt haben, wobei ihr Gesamteinkommen die Beitragsbemessungsgrenze der GKV nicht übersteigt.

Wenn privat Krankenversicherte in den Standardtarif wechseln, müssen sie keine neue Gesundheitsprüfung absolvieren. Die Versicherten werden mit ihrem bisherigen Gesundheitsstatus übernommen, was die Berechnung und den Wechsel erleichtert. Die bereits in der privaten Krankenversicherung gebildeten Altersrückstellungen werden in den Standardtarif übertragen, was dazu beiträgt, dass die Beiträge relativ stabil bleiben.

Obwohl der Standardtarif einheitlich vom PKV-Verband berechnet wird, kann er für die einzelnen Versicherten unterschiedlich hoch sein, da auch andere Faktoren für die Beitragshöhe eine Rolle spielen und von den Versicherern individuell berechnet werden. Unter anderem das Eintrittsalter, die Höhe der Verwaltungskosten oder ein vereinbarter Selbstbehalt. Der maximale Beitrag ist auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung beschränkt, der aktuell aber auch sehr hoch sein kann - ohne Pflege bei über 843 Euro monatlich.

Angehoben werden darf auch der Beitrag im Standardtarif -stark vereinfacht- nur, wenn mindestens einer von zwei auslösenden Faktoren vorliegt: Die Leistungsausgaben weichen von der bisherigen Kalkulation um fünf Prozent ab oder die allgemeine Lebenserwartung hat sich um diesen Wert verändert. Das trägt dazu bei, dass die Prämie oft mehrere Jahre nicht steigt: aber dann umso plötzlicher und deutlicher. Erst dann dürfen die Versicherer auch andere Faktoren einrechnen, die ebenfalls für die Prämien wichtig sind: etwa das Zinsniveau an den Kapitalmärkten.

Andere PKV-Sozialtarife oft ungünstiger für Versicherte

Der Standardtarif ist nicht der einzige Rettungsanker der privaten Krankenversicherer: aber nach Einschätzung auch des PKV-Verbandes die beste Lösung speziell für ältere Versicherte. Der Verband fordert, dass der Tarif auch für Menschen geöffnet wird, die nach 2009 ihre Krankenversicherung abgeschlossen haben. Wer kein Anrecht hat, den Standardtarif zu nutzen, muss in der Regel auf den sogenannten Basistarif ausweichen, der 2009 gegen den Widerstand der Versicherungswirtschaft eingeführt wurde. Hier ist der Beitrag oft höher, weil Alterungsrückstellungen nicht zum Vorteil des Versicherten eingerechnet werden. Für Schlagzeilen sorgte zudem, dass Ärztinnen und Ärzte teilweise die Behandlung von Patienten im Basistarif verweigert haben sollen, weil die gezahlten Honorare hier niedriger sind.

Anzeige

Noch weniger bietet der sogenannte Notlagentarif, den es seit 2013 gibt. Er ist für Personen gedacht, die ihre Beiträge zur PKV nicht mehr zahlen können und deshalb in Zahlungsrückstand geraten sind. Der Tarif bietet nur eine Notfallversorgung. Vorsorgeuntersuchungen und normale Arztbesuche sind nicht abgedeckt.