Die Aktienrente war einst das Prestigeprojekt der FDP und nicht wenige Analysten führten den Erfolg der Liberalen bei der Bundestagswahl 2021 auch auf den geplanten Einstieg in die Kapitalmarktdeckung zurück. Von den ursprünglichen Plänen ist kaum mehr etwas wieder zu erkennen.

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Das nun beschlossene Rentenpaket II stützt sich im Wesentlichen auf folgende Punkte:

Haltelinie für das Rentenniveau

Das Rentenniveau von 48 Prozent soll dauerhaft für heutige und zukünftige Rentnerinnen und Rentner gesichert werden. Dies wird bis zum 1. Juli 2039 gesetzlich in der Rentenanpassungsformel verankert und bleibt bis zum 30. Juni 2040 in Kraft. Die Bundesregierung wird 2035 prüfen, welche Maßnahmen nötig sind, um dieses Niveau über 2040 hinaus zu halten. Das Rentenniveau wird an die Lohnentwicklung gekoppelt, inklusive Anpassungen bei den Sozialabgaben der Rentnerinnen und Rentner sowie der Beschäftigten. Ohne diese Maßnahme würde das Rentenniveau nach 2025 auf unter 45 Prozent sinken, schreibt das Bundearbeitsministerium (BMAS). Durch die Stabilisierung bei 48 Prozent erhalten Rentner im Jahr 2040 beispielsweise rund 100 Euro mehr pro Monat bei einer Rente von 1.500 Euro.

Generationenkapital

Zur zusätzlichen Absicherung der gesetzlichen Rentenversicherung wird das Generationenkapital eingeführt, eine teilweise kapitalgedeckte Finanzierung. Durch Darlehen aus dem Bundeshaushalt und Eigenmittel des Bundes wird ein Kapitalstock aufgebaut, dessen Erträge zur Stabilisierung der Rentenbeiträge verwendet werden. Beitragszahler werden dafür nicht belastet. Nur die Erträge, nicht die Substanz des Kapitalstocks, fließen in die Rentenversicherung.
Ab 2036 sind jährliche Ausschüttungen von durchschnittlich 10 Milliarden Euro an die Rentenversicherung geplant, abhängig von einem "Sicherheitspuffer" zur Vermögenssicherung und Rückzahlung der Darlehen. 2029 wird überprüft, ob die Ertragsziele erreicht werden können und welche Maßnahmen zur Sicherung des Kapitals notwendig sind.

Eine neue, unabhängige, öffentlich-rechtliche Stiftung wird das Generationenkapital professionell verwalten und global investieren. Dafür werden zunächst die Strukturen des bestehenden Fonds zur Finanzierung der kerntechnischen Entsorgung (KENFO) genutzt.

Weitere Regelungen zur Rentenversicherung

Die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage der gesetzlichen Rentenversicherung wird von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben angehoben, um die finanzielle Stabilität zu erhöhen. Die Regelungen zu den Bundeszuschüssen sollen vereinfacht und transparenter gestaltet werden. Zudem werden die Berichtspflichten, einschließlich des Rentenversicherungsberichts, konsolidiert und erweitert.

Beitragssatzentwicklung und Bundeszuschüsse

Der Rentenbeitragssatz bleibt bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent. Ab 2028 wird er aufgrund der demografischen Entwicklung voraussichtlich auf 22,3 Prozent bis 2035 ansteigen und dank des Generationenkapitals bis 2045 stabil bleiben. Langfristig wird ein Beitragssatzpunkt dem Rentenpaket II zugeschrieben. Der Anteil der Bundesmittel an der gesetzlichen Rentenversicherung bleibt bei etwa drei Prozent des BIP, wie seit 2009. Dies wird durch die Haltelinie beim Sicherungsniveau gewährleistet, da Rentenerhöhungen an die Lohnentwicklung gekoppelt sind.

Finanzministerium blamiert sich in Sozialen Netzwerken

Beim Bundesfinanzministerium (BMF) stellte sich die berechtigte Frage, wie das Generationenkapital jenen erklärt werden könnte, die nach Auffassung des Gesamtverbands der deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) von den Plänen besonders belastet werden: der jüngeren Generation. Im BMF hielt man es wohl für eine zeitgemäße Ansprache, das Generationenkapital in Emojis zu erklären. Dieser Versuch aber misslang. Die Nutzer auf X (vormals Twitter) reagierten eher mit Spott.