Wird in der Kfz-Versicherung der Fahrerkreis erweitert, wird es schnell teurer: Schließlich erhöhen mehr Fahrer auch das Risiko. Diese Erkenntnis ist nicht neu. Das Onlineportal Verivox hat in einer neuen Auswertung geschaut, wie sich eine Erweiterung des Fahrerkreises auf die Versicherungsprämie auswirkt. Dafür wurde angenommen, dass ein 49-jähriger aus Berlin einen VW Golf VII 1.4 TSI versichern will. Das Fahrzeug besitzt einen Vollkasko-Schutz, die Fahrleistung 12.000 Kilometer im Jahr und die Schadenfreiheitsklasse 10. Für den Teilkaskoschutz ist ein Selbstbehalt von 150 Euro vereinbart, für Vollkasko 300 Euro Selbstbeteiligung.

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Verändert wurde bei den Parametern nur der Fahrerkreis. Hierbei wurden verschiedene Personen mitversichert. Eine Partnerin bzw. Ehefrau (45 Jahre) und ein Nachbar im Alter von 41 Jahren. Auch, wie sich die Mitversicherung eines Fahranfängers verschiedenen Alters auswirkt, wurde untersucht. Die Fahranfänger sind 17, 18 und 25 Jahre alt.

Die Ergebnisse: tendenziell verteuert eine Erweiterung des Fahrerkreises den Schutz. Versichern ein 49-jähriger Golf-Fahrer aus Berlin und seine Frau ein 18-jähriges Kind mit, steigt der Jahresbeitrag im Durchschnitt um 54 Prozent (594 Euro) an. Das verwundert insofern nicht, weil Fahranfänger ein besonders hohes Unfallrisiko haben. Hier kann sich bereits das Alter des unerfahrenen Fahrers auswirken: So sind etwa für einen 25-jährigen Fahranfänger nur noch 14 Prozent Zuschlag zu zahlen. "Die Jahre von 18 bis 24 gelten als besonders risikoreich", sagt Wolfgang Schütz, Geschäftsführer der Verivox Versicherungsvergleich GmbH. "Zur fehlenden Fahrpraxis gesellt sich ein jugendspezifisches Risikoverhalten. Entsprechend fällt der Aufschlag für einen 18-jährigen Fahranfänger auch höher aus als für einen 25-Jährigen."

In der Modellrechnung sind die Rahmenbedingungen abgesehen vom Fahrerkreis identisch. Die Versicherten aus Berlin fahren einen VW Golf VII 1.4 TSI. SF-Klasse des Versicherungsnehmers: 10 Versicherung: Haftpflicht inkl. Teil- und Vollkasko (150/300 Euro Selbstbeteiligung) Fahrleistung: 12.000 km/JahrVerivox / Versicherungsbote

Der Zuschlag ist niedriger, wenn das Kind bereits mit 17 Jahren am begleiteten Fahren teilgenommen hat. In diesem Fall steigt die Kfz-Versicherung nur um 28 Prozent (195 Euro). Auch andere Fahrpraxis, wie das Fahren eines Mofas, kann den Versicherungsbeitrag senken, berichtet Verivox.

Schutz wird in Ausnahmefällen sogar billiger

In der Regel steigt das Unfallrisiko durch zusätzliche Fahrer, was höhere Kosten in der Kfz-Versicherung verursacht. Allerdings gibt es Ausnahmen: Für einen Berliner Golf-Fahrer sinkt die Prämie laut der Analyse sogar um vier Prozent, wenn seine Partnerin oder Ehefrau mitfährt. Laut Verkehrsunfallstatistik des Statistischen Bundesamts verursachen Frauen als Fahrerinnen eines PKW weniger und weniger schwere Unfälle als Männer, wenn auch abhängig vom Alter.

"Die Kfz-Versicherer berücksichtigen die Wahrscheinlichkeit von Schadensfällen durch zusätzliche Fahrer und kalkulieren entsprechende Kosten in ihre Tarife ein", sagt Wolfgang Schütz. "Fährt der Partner oder die Partnerin mit, kann das Schadenrisiko sogar sinken, wodurch die Kfz-Versicherung günstiger wird."

Wenn eine haushaltsfremde Person, wie ein Nachbar, das Fahrzeug nutzt, wird die Versicherung um fünf Prozent teurer. Kann der Fahrerkreis nicht eindeutig festgelegt werden, geben Versicherungsnehmer die Geburtsdaten des jüngsten und des ältesten Fahrers an. Im Modellfall sind die weiteren Fahrer zwischen 28 und 61 Jahren alt, was den Kfz-Beitrag um 95,94 Euro bzw. 16 Prozent erhöhte.

In der Modellrechnung sind die Rahmenbedingungen abgesehen vom Fahrerkreis identisch. Die Versicherten aus Berlin fahren einen VW Golf VII 1.4 TSI. SF-Klasse des Versicherungsnehmers: 10 Versicherung: Haftpflicht inkl. Teil- und Vollkasko (150/300 Euro Selbstbeteiligung) Fahrleistung: 12.000 km/JahrVerivox / Versicherungsbote

Als Versicherungsnehmer ist man nicht verpflichtet, bei Abschluss einer Police den Fahrerkreis anzugeben. Kommt es zum Schaden und eine andere Person ist den Wagen gefahren, muss die Versicherungsgesellschaft dennoch den Schaden begleichen. Sie kann aber im Anschluss eine Nachzahlung fordern. In der Vergangenheit war das meist nur eine Nachzahlung der Differenz zur höheren Prämie. Darauf sollte man aber nicht spekulieren: mittlerweile gehen die Gesellschaften dazu über, Strafzahlungen über die Beitragsdifferenz hinaus zu verlangen, wenn die Gesellschaft nachweisen kann, dass der Fahrerkreis absichtlich nicht angegeben wurde.

mit Pressematerial Verivox