In einem aktuellen Fall beschäftigte sich der Versicherungsombudsmann mit der Frage, ob ein Versicherer die Kosten für die Löschung einer Hypothek übernehmen muss, wenn der originale Hypothekenbrief verloren gegangen ist. Die Beschwerdeführerin verlangte die Übernahme der zusätzlichen Kosten, die durch die aufwändige Löschung der Hypothek entstanden waren.

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Hintergrund

Vor 30 Jahren, im Jahr 1993, wurde im Rahmen einer Umfinanzierung eine Hypothek von der Beschwerdeführerin an einen neuen Darlehensgeber abgetreten. Der Versicherer erstellte zu diesem Zweck eine Abtretungserklärung und verschickte diese zusammen mit dem Hypothekenbrief und einer vollstreckbaren Ausfertigung der Schuldurkunde per Einschreiben. Dieser Vorgang wurde durch Microfiche-Aufzeichnungen des Versicherers dokumentiert.

Der verlorene Hypothekenbrief

Nach drei Jahrzehnten konnte der originale Hypothekenbrief nicht mehr gefunden werden. Daher war die Löschung der Hypothek aufwändig und mit höheren Kosten verbunden, die die Beschwerdeführerin nun vom Versicherer ersetzt haben wollte.

Prüfung durch den Ombudsmann

Der Ombudsmann prüfte den Fall gründlich und kam zu folgenden Schlüssen:

  1. Nachweis der Abtretung:
    • Der Versicherer konnte anhand der Microfiche-Unterlagen nachweisen, dass er im April 1993 eine Abtretungserklärung erstellt und per Einschreiben verschickt hatte.
    • Es wäre anzunehmen, dass der neue Darlehensgeber oder die Beschwerdeführerin sich gemeldet hätten, wenn das Einschreiben damals nicht angekommen wäre, da das Darlehen ohne entsprechende Sicherheiten nicht fortgeführt worden wäre.
  2. Hypothekenbrief nicht verloren gegangen:
    • Nach den vorliegenden Unterlagen konnte der Ombudsmann nicht feststellen, dass der Hypothekenbrief beim Versicherer verloren gegangen war.
    • Der Versicherer hatte seinerseits alle notwendigen Schritte unternommen, um die Abtretung der Hypothek korrekt durchzuführen.

Entscheidung des Ombudsmanns
Der Ombudsmann entschied, dass der Versicherer im Jahr 1993 alle erforderlichen Maßnahmen zur Übertragung der Hypothek ordnungsgemäß durchgeführt hatte. Da es keine Beweise dafür gab, dass der Hypothekenbrief beim Versicherer verloren gegangen war, konnte der Ombudsmann der Beschwerdeführerin nicht zur begehrten Kostenübernahme verhelfen.

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Gründe für die Löschung einer Hypothek

Die "Löschung einer Hypothek" bezeichnet den formalen Prozess, durch den eine im Grundbuch eingetragene Hypothek entfernt wird. Die wichtigsten Schritte und Gründe, warum eine Hypothek gelöscht wird, sind:

Gründe für die Löschung einer Hypothek

  • Tilgung des Darlehens: Wenn das Darlehen, das durch die Hypothek gesichert war, vollständig zurückgezahlt wurde.
  • Umschuldung: Bei einer Umschuldung wird eine bestehende Hypothek durch eine neue Hypothek bei einer anderen Bank ersetzt.
  • Verkauf der Immobilie: Der Käufer übernimmt oft eine neue Hypothek und die alte Hypothek wird gelöscht.

Schritte zur Löschung einer Hypothek

  • Erfüllung der Forderung: Der Schuldner hat das Darlehen vollständig zurückgezahlt.
  • Löschungsbewilligung: Der Gläubiger (z.B. die Bank) stellt eine Löschungsbewilligung aus, die bestätigt, dass die Forderung erfüllt ist und die Hypothek gelöscht werden kann.
  • Einreichung beim Grundbuchamt: Die Löschungsbewilligung muss beim Grundbuchamt eingereicht werden. Das Grundbuchamt prüft die Unterlagen und löscht den entsprechenden Eintrag.
  • Eintrag der Löschung: Die Löschung der Hypothek wird im Grundbuch eingetragen. Damit ist die Hypothek offiziell entfernt und die Immobilie ist frei von der betreffenden Grundschuld.

Bedeutung der Löschung

  • Rechtssicherheit: Die Löschung stellt sicher, dass das Grundbuch den aktuellen Stand der Belastungen der Immobilie widerspiegelt.
  • Eigentümerfreiheit: Nach der Löschung kann der Eigentümer die Immobilie ohne die Einschränkungen der Hypothek nutzen oder belasten.
  • Verkauf und Finanzierung: Die Löschung einer alten Hypothek ist oft notwendig, um eine Immobilie unbelastet verkaufen oder eine neue Hypothek aufnehmen zu können.

Besonderheiten bei der Löschung

  • Verlorener Hypothekenbrief: Wie im Fall der Beschwerdeführerin kann der Verlust des Hypothekenbriefs den Löschungsprozess verkomplizieren und verteuern.
  • Gerichtliche Entscheidung: In Fällen, in denen Dokumente wie der Hypothekenbrief nicht auffindbar sind, kann eine gerichtliche Entscheidung notwendig werden, um die Löschung zu ermöglichen.

Die Löschung einer Hypothek ist also ein wichtiger Schritt im Immobilien- und Finanzbereich, der sicherstellt, dass das Grundbuch den aktuellen und korrekten Stand der rechtlichen Belastungen einer Immobilie widerspiegelt.

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