Hausratversicherung: Teilerfolg nach Einbruch ins Wohnmobil
Nach einem Einbruch in ihr Wohnmobil während des Urlaubs in Italien erzielt eine Versicherungsnehmerin einen Teilerfolg mit ihrer Hausratversicherung. Der Ombudsmann vermittelte eine Einigung, die zu einer Auszahlung von 1.500 Euro führte.
In einem Fall, der dem Versicherungsombudsmann vorgelegt wurde, ging es um einen Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem Wohnmobil einer Beschwerdeführerin während ihres Urlaubs in Italien. Der Streit drehte sich um die Frage, ob der Diebstahl als Einbruchsdiebstahl im Sinne der Hausratversicherung zu werten war, obwohl keine Einbruchspuren nachweisbar waren.
Anzeige
Hintergrund
Während des Urlaubs der Beschwerdeführerin in Italien wurden aus ihrem Wohnmobil verschiedene Hausratgegenstände im Wert von etwa 2.000 Euro entwendet. Die Beschwerdeführerin gab an, dass die Fenster des Wohnmobils, die mit drei Hebeln zu schließen sind, verschlossen gewesen seien. Die Versicherungsgesellschaft zweifelte dies jedoch an, da keine Einbruchspuren vorhanden waren, und verwies auf die Beweislast der Beschwerdeführerin.
Untersuchung und Vermittlung durch den Ombudsmann
Im Laufe des Ombudsmannverfahrens übermittelte die Beschwerdeführerin ein Video, das zeigte, wie man bei dem betreffenden Wohnmobiltyp ein Fenster mit einem speziellen Werkzeug relativ leicht und spurenlos öffnen kann, zumindest wenn nicht alle drei Hebel vollständig in der richtigen Stellung sind. Der Ombudsmann und eine Mitarbeiterin der Versicherung sahen sich das Video gemeinsam an und diskutierten, ob das Wohnmobil als "verschlossen" im Sinne der Versicherungsbedingungen anzusehen wäre, wenn einer der Hebel nicht ganz korrekt positioniert war.
Der Ombudsmann stellte fest, dass ein versicherter Einbruchsdiebstahl zwar nicht bewiesen, aber durchaus möglich sei. Er bat die Versicherung daher, über einen Vergleich nachzudenken. Die Versicherung zeigte sich bereit, und die Beschwerdeführerin wurde gebeten, Nachweise zur Schadenshöhe vorzulegen.
Einigung und Auszahlung
Diese Entwicklung überraschte die Beschwerdeführerin, die daraufhin selbst den Ombudsmann kontaktierte, um mehr über die Gespräche zu erfahren. Nachdem der Ombudsmann die Beschwerdeführerin informiert hatte, stellte sie der Versicherung die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung. Schließlich einigten sich beide Parteien auf eine Zahlung in Höhe von 1.500 Euro.
Relevanz: Wohnmobil-Boom in Deutschland
Seit Beginn der Corona-Pandemie erlebt Deutschland einen regelrechten Boom im Bereich der Wohnmobilreisen. Laut dem Caravaning Industrie Verband (CIVD) wurden allein im Jahr 2020 rund 78.000 Wohnmobile neu zugelassen, was einen Anstieg von 44% im Vergleich zum Vorjahr darstellt. Diese Entwicklung zeigt, dass immer mehr Menschen die Freiheit und Flexibilität von Wohnmobilreisen schätzen. Gleichzeitig nimmt auch die Bedeutung des Versicherungsschutzes für diese Fahrzeuge zu, wie der vorliegende Fall deutlich macht.
Anzeige
Versicherungsnehmer sollten sich bewusst sein, welche Risiken abgedeckt sind und welche Anforderungen an den Nachweis eines Einbruchsdiebstahls gestellt werden. Der Fall verdeutlicht, wie wichtig es ist, im Schadensfall detaillierte Nachweise zu erbringen und gegebenenfalls externe Unterstützung, wie die des Ombudsmanns, in Anspruch zu nehmen.