Deckungsebene

  • Ist das Risiko versichert?: Deckt die Police das spezifische Risiko ab, das zum Schaden geführt hat? Zum Beispiel, ist ein Einbruch in eine Wohnung durch die Hausratversicherung gedeckt?
  • Gilt die Versicherung zum Zeitpunkt des Schadens?: Ist die Versicherungspolice zum Zeitpunkt des Vorfalls aktiv und gültig?
  • Sind die Vertragsbedingungen erfüllt?: Wurden alle vertraglichen Bedingungen und Obliegenheiten eingehalten?

In dem Fall des Hundes beispielsweise wäre die Frage auf der Deckungsebene: Deckt die Hundehalterhaftpflichtversicherung Schäden ab, die durch den Hund verursacht wurden, selbst wenn sie indirekt sind?

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Haftungsebene

Die Haftungsebene bezieht sich darauf, ob der Versicherungsnehmer tatsächlich für den entstandenen Schaden verantwortlich gemacht werden kann. Es geht darum, ob der Versicherungsnehmer nach gesetzlichen oder vertraglichen Grundlagen haftbar gemacht werden kann und in welchem Umfang. Fragen auf der Haftungsebene könnten beispielsweise sein:

  • Ist der Versicherungsnehmer haftbar?: Kann dem Versicherungsnehmer rechtlich eine Verantwortung für den Schaden zugewiesen werden?
  • Wie hoch ist der Schaden?: Wie wird der Schaden bewertet und welcher Betrag muss bezahlt werden?
  • Gibt es Mitverschulden?: Trägt der Geschädigte selbst eine Mitschuld an dem Schaden?

In dem Fall des Hundes wäre die Frage auf der Haftungsebene: Ist die Hundehalterin rechtlich für den Unfall verantwortlich, der durch das Ausweichmanöver der Fahrradfahrerin verursacht wurde?

Anwendung im beschriebenen Fall

Im beschriebenen Fall wurde der Schaden vom Versicherer zunächst abgelehnt mit der Begründung, dass es sich um einen mittelbaren Schaden handele. Der Ombudsmann wies darauf hin, dass diese Argumentation die Haftungsfrage betrifft. Selbst wenn der Versicherer der Meinung ist, dass die Hundehalterin nicht haftbar ist, muss er trotzdem den Versicherungsschutz zur Abwehr unberechtigter Ansprüche bieten. Die Deckungsebene klärt, ob der Fall grundsätzlich von der Versicherung abgedeckt ist, während die Haftungsebene klärt, ob und in welchem Umfang die Versicherungsnehmerin für den Schaden haftbar gemacht werden kann.
Der Versicherer muss also auf der Deckungsebene bestätigen, dass der Schaden grundsätzlich unter die Hundehalterhaftpflichtversicherung fällt, und auf der Haftungsebene überprüfen, ob die Versicherungsnehmerin tatsächlich haftbar gemacht werden kann. Falls sie nicht haftbar ist, muss der Versicherer dennoch den Schutz bieten, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.

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