Motorboot-Urlaub: Nur mit ausreichend Versicherungsschutz
Mit dem eigenen Motorboot in den Urlaub? Wer dies plant, sollte auch an den richtigen Versicherungsschutz denken. Besonders eine Haftpflicht ist wichtig. Versicherungsbote erklärt, was beachtet werden muss.
- Motorboot-Urlaub: Nur mit ausreichend Versicherungsschutz
- Kasko-Versicherung: Fahrgebiet muss angegeben werden
Die Nutzung von Motorbooten durch Deutsche sowohl auf heimischen als auch ausländischen Gewässern nimmt stetig zu. Laut aktuellen Statistiken des Bundesverbandes Wassersportwirtschaft (BVWW) gab es im Jahr 2023 rund 1,2 Millionen registrierte Motorboote in Deutschland, was einem Anstieg um acht Prozent im Vergleich zum Vorjahr entspricht. Darüber hinaus zeigen Umfragen des Deutschen Boots- und Schiffbauerverbandes (DBSV), dass etwa 45 Prozent der deutschen Motorbootbesitzer ihre Boote auch im Ausland nutzen – sei es in den europäischen Nachbarländern oder auf weiter entfernten Gewässern. Angesichts dieser Zunahme der Motorbootnutzung wird die Frage nach einer geeigneten Versicherungsdeckung immer drängender.
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Haftpflicht in Deutschland: keine Versicherungspflicht, aber Vernunft-Gebot
Normale Haftpflichtpolicen decken meist nur Ruder-, Paddel- und Tretboote ab, nicht jedoch das eigene Motorboot. Auch gibt es in Deutschland keine Pflichtversicherung für Motorboote. Und dennoch ist eine spezielle Motorboot- Haftpflicht dringend zu empfehlen. Denn Sach- und Personenschäden, die man mit dem Motorboot verursacht, können immens sein und einen Menschen auch in den Ruin treiben Man muss sich nur vorstellen, man kollidiert aus Unachtsamkeit mit einem anderen Boot und es kommen mehrere Personen zu Schaden – und sind vielleicht schwer verletzt oder erleiden eine bleibende Behinderung. Weil Motorboot-Unfälle ebenso folgenreich sein können wie Unfälle mit dem Kfz, empfehlen die Verbraucherschützer der Stiftung Warentest, sich bei der Deckungssumme an der normalen Haftpflicht zu orientieren – und mindestens drei Millionen Euro zu vereinbaren. Die Betreiber des Portals "Yacht.de" empfehlen sogar eine Deckungssumme von 7,5 Millionen Euro – eine Orientierung, die sich für größere Boote anbietet.
In welchen Ländern eine Versicherungspflicht für Motorboote besteht
Eine Versicherungspflicht besteht in Ländern wie Italien, Spanien, Kroatien und der Schweiz. Die geforderten Mindestdeckungssummen variieren hierbei stark:
- In Kroatien ist eine Haftpflichtversicherung für Motorboote obligatorisch. Die gesetzlich geforderte Deckungssumme beträgt hier umgerechnet allerdings nur etwa 470.000 Euro. Zudem warnen Experten: mit den in Kroatien erhältlichen Policen sind nur Personen im Wasser – also Schwimmer und Taucher – versichert; keineswegs decken die Policen alle Personenschäden, zudem keine Sachschäden ab. Deswegen sollte man lieber seine Versicherung in Deutschland abschließen statt die günstigen Haftpflichtpolicen, die vor Ort angeboten werden.
- Laut dem Portal „SeaHelp“ sind die in Spanien geforderten Mindestdeckungssummen sogar noch niedriger – sie liegen bei 336.568 Euro (240.406 Euro für Personenschaden und 96.162 Euro für Sachschaden). Auch hier gilt zu beachten: aus Sicht von Experten sind diese geforderten Mindestdeckungen viel zu niedrig.
- Die Schweiz bildet die drohenden Kostenrisiken weit realistischer ab: bei den Eidgenossen besteht eine Versicherungspflicht für öffentliche Gewässer. Die Versicherung muss für Schiffe mit Maschinenantrieb die Ersatzrechte der Geschädigten mindestens bis zum Betrag von 2 Millionen Franken je Unfallereignis für Personen- und Sachschaden zusammen abdecken (ca. 2,06 Mio. Euro).
- Am höchsten (und dadurch aber auch realistischsten) sind die geforderten Mindestdeckungen in Italien. Sie liegen bei 6,45 Mio. Euro für Personenschäden und 1,30 Mio. Euro für Sachschäden.
Alkoholisierte Bootsfahrten können den Versicherungsschutz kosten
Wichtig für die Bootshaftpflicht ist auch, auf einige Dinge zu achten, damit man nicht den Versicherungsschutz verliert:
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- So ist es keine gute Idee, alkoholisiert das Boot zu steuern – manche Policen schließen Schäden aus, die durch Alkohol- oder Drogenkonsum verursacht wurden.
- Wichtig ist zudem, den nötigen Bootsführerschein zu besitzen, der zum Fahren des Bootes befähigt. Denn beim Fahren ohne geforderten Führerschein leisten viele Anbieter nicht. Da die Bestimmungen hier von Land zu Land variieren, sollte man sich vorher über gesetzliche Anforderungen informieren.
- Zu beachten ist außerdem, dass manche Policen Motorboot-Rennen ausschließen. Möchte man Rennen fahren und ist nicht schon durch den Veranstalter abgesichert, sollte man sich nach einer Versicherung umschauen, die auch Motorsport und Motorrennen auf dem Wasser absichert.
Mietboot: hier kann eine spezielle Wassersportversicherung empfehlenswert sein
Wenn man ein Boot im Urlaub mietet, ist dieses meist vor Ort versichert. Das Beispiel Kroatien zeigt aber, dass Deckungssummen manchmal sehr niedrig sind. Deswegen kann eine zusätzliche Wassersportversicherung sinnvoll sein, die auch leistet, sobald man mit fremdem Boot einen Schaden anrichtet.
Kasko-Versicherung: Fahrgebiet muss angegeben werden
Motorboot fahren ist ein teures Hobby – gerade Motoryachten kosten mehrere hunderttausend Euro. Und je teurer ein Boot ist, desto mehr empfiehlt sich auch eine Kaskoversicherung. Allerdings gilt der Kaskoschutz nicht weltweit, sondern meist nur für ein bestimmtes Fahrgebiet (zum Beispiel europäische Binnengewässer/ Nord- und Ostsee/ Mittelmeer). Wenn das Fahrgebiet ausgeweitet wird oder ein Urlaub in einer anderen Region geplant wird, muss sich der Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.
Die Deckungssumme wird meist als feste Taxe angegeben und sollte dem Wert des Bootes entsprechen. Eine besondere Kostenfalle für Bootsbesitzer sind Bergungskosten – wenn zum Beispiel das Schiff durch einen Schaden sinkt und geborgen werden muss. Auch diese Bergungskosten sollten in ausreichender Höhe durch die Kaskoversicherung gedeckt sein.
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Es gibt zwei Arten von Deckung für die Bootskasko:
- Die Allgefahrendeckung: versichert alle Schäden, die in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Die Einzelgefahrendeckung: versichert nur gegen jene einzelne Risiken, die explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Experten raten meist zu der Allgefahrendeckung. Denn wenn ein Versicherer eine Zahlung verweigert, muss er beweisen, dass der eingetretene Schaden durch die Police ausgeschlossen ist – und ist der Versicherer in der Beweispflicht. Bei der Einzelgefahrendeckung hingegen kann der Versicherungsnehmer in die Beweispflicht kommen: und zum Beispiel nachweisen müssen, dass der eingetretene Schaden zu den aufgelisteten versicherten Risiken in der Police zählt.
- Motorboot-Urlaub: Nur mit ausreichend Versicherungsschutz
- Kasko-Versicherung: Fahrgebiet muss angegeben werden