Kasko-Versicherung: Fahrgebiet muss angegeben werden
Motorboot fahren ist ein teures Hobby – gerade Motoryachten kosten mehrere hunderttausend Euro. Und je teurer ein Boot ist, desto mehr empfiehlt sich auch eine Kaskoversicherung. Allerdings gilt der Kaskoschutz nicht weltweit, sondern meist nur für ein bestimmtes Fahrgebiet (zum Beispiel europäische Binnengewässer/ Nord- und Ostsee/ Mittelmeer). Wenn das Fahrgebiet ausgeweitet wird oder ein Urlaub in einer anderen Region geplant wird, muss sich der Versicherungsnehmer mit seiner Versicherung in Verbindung setzen.
- Motorboot-Urlaub: Nur mit ausreichend Versicherungsschutz
- Kasko-Versicherung: Fahrgebiet muss angegeben werden
Die Deckungssumme wird meist als feste Taxe angegeben und sollte dem Wert des Bootes entsprechen. Eine besondere Kostenfalle für Bootsbesitzer sind Bergungskosten – wenn zum Beispiel das Schiff durch einen Schaden sinkt und geborgen werden muss. Auch diese Bergungskosten sollten in ausreichender Höhe durch die Kaskoversicherung gedeckt sein.
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Es gibt zwei Arten von Deckung für die Bootskasko:
- Die Allgefahrendeckung: versichert alle Schäden, die in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
- Die Einzelgefahrendeckung: versichert nur gegen jene einzelne Risiken, die explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.
Experten raten meist zu der Allgefahrendeckung. Denn wenn ein Versicherer eine Zahlung verweigert, muss er beweisen, dass der eingetretene Schaden durch die Police ausgeschlossen ist – und ist der Versicherer in der Beweispflicht. Bei der Einzelgefahrendeckung hingegen kann der Versicherungsnehmer in die Beweispflicht kommen: und zum Beispiel nachweisen müssen, dass der eingetretene Schaden zu den aufgelisteten versicherten Risiken in der Police zählt.
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