Die Deckungssumme wird meist als feste Taxe angegeben und sollte dem Wert des Bootes entsprechen. Eine besondere Kostenfalle für Bootsbesitzer sind Bergungskosten – wenn zum Beispiel das Schiff durch einen Schaden sinkt und geborgen werden muss. Auch diese Bergungskosten sollten in ausreichender Höhe durch die Kaskoversicherung gedeckt sein.

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Es gibt zwei Arten von Deckung für die Bootskasko:

  • Die Allgefahrendeckung: versichert alle Schäden, die in der Police nicht ausdrücklich ausgeschlossen werden.
  • Die Einzelgefahrendeckung: versichert nur gegen jene einzelne Risiken, die explizit in den Versicherungsbedingungen aufgeführt sind.

Experten raten meist zu der Allgefahrendeckung. Denn wenn ein Versicherer eine Zahlung verweigert, muss er beweisen, dass der eingetretene Schaden durch die Police ausgeschlossen ist – und ist der Versicherer in der Beweispflicht. Bei der Einzelgefahrendeckung hingegen kann der Versicherungsnehmer in die Beweispflicht kommen: und zum Beispiel nachweisen müssen, dass der eingetretene Schaden zu den aufgelisteten versicherten Risiken in der Police zählt.

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