Die Reform der gesetzlichen Rente wird derzeit hitzig debattiert: Weil sie in ihrer jetzigen Ausgestaltung stark steigende Rentenbeiträge mit sich bringt, wollen viele FDP-Abgeordnete ihre Zustimmung im Bundestag verweigern. „Ich werde keinem Rentenpaket zustimmen, das zu höheren Rentenbeiträgen führt“, zitiert die BILD am Dienstag den stellvertretenden Vorsitzenden der Jungen Gruppe in der FDP-Fraktion, Max Mordhorst. Ausgang offen - Medien spekulieren sogar, ob an diesem Streit die Ampelregierung zerbrechen könnte.

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Doch was machen eigentlich die anderen Reformvorhaben? Auch die private und betriebliche Altersvorsorge müssen reformiert werden, weil sie nicht derart in der Bevölkerung verbreitet sind, wie Politik und Experten dies für notwendig erachten. Die staatlich geförderte Altersvorsorge stagniert seit Jahren, auch am Aktienmarkt sind nur rund 4,67 Millionen Deutsche aktiv, und in der betrieblichen Altersvorsorge sind es vor allem die kleinen und mittleren Unternehmen, die keine betriebliche Vorsorge anbieten.

Reform der betrieblichen Altersvorsorge wird derzeit in Ministerien abgestimmt

Doch mit Blick auf eine Reform der betrieblichen Altersvorsorge hat das Bundesarbeitsministerium gute Nachrichten. Demnach könnte ein Referentenentwurf für ein zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz zeitnah umgesetzt werden, wie Versicherungsmonitor am Mittwoch berichtet. „Wenn es so läuft, wie wir uns das vorstellen, wird sich im Spätsommer das Kabinett mit dem Gesetzentwurf befassen“, zitiert das Fachmagazin Mario Löffler vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Löffler sprach auf einer Fachtagung des Gesamtverbandes der versicherungsnehmenden Wirtschaft (GVNW) in Köln. Aktuell befinde sich der Gesetzesentwurf im sogenannten Clearingverfahren, das heißt, Bundesarbeits- und Finanzministerium stimmen die einzelnen Punkte mit dem Bundeskanzleramt ab.

Es ist ein Gesetz, von dem sich auch die Versicherer durchaus positive Impulse erhoffen. So will die Ampel unter anderem die steuerliche Förderung von Betriebsrenten für Geringverdiener ausbauen, wie das „Handelsblatt“ nach Einblick in den Referentenentwurf berichtete. Es ist vorgesehen, den Förderbeitrag zu erhöhen und die Einkommensgrenze, bis zu der er gezahlt wird, jährlich anzupassen. Außerdem werde das Betriebsrentenrecht an die neuen Hinzuverdienstmöglichkeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung angepasst.

Sozialpartnermodell soll geöffnet werden

Weitere Verbesserungen beziehen sich auf das sogenannte Sozialpartnermodell. Dieser neue Durchführungsweg war mit dem ersten Betriebsrentenstärkungsgesetz 2017 eingeführt worden und reagierte auf die anhaltenden Niedrigzins an den Kapitalmärkten. Die Unternehmen werden damit enthaftet: Sie müssen bzw. dürfen ihren Beschäftigten keine Garantien zusagen, wie hoch ihre Rente ausfallen wird. Sie verpflichten sich lediglich, einen bestimmten Beitrag regelmäßig in den Vertrag einzuzahlen. Der Vorteil ist aber auch, dass die Produktgeber die eingesammelten Gelder an den Kapitalmärkten renditenstärker anlegen können. Denn aufgrund der wegfallenden Garantien müssen sie nicht mehrheitlich in festverzinsliche Papiere investieren, die deutlich geringere Ertragschancen haben.

Aber dieses Sozialpartnermodell ist, wie es der Name schon sagt, an eine strenge Vorgabe geknüpft: Die Sozialpartner müssen sich auf einen Vertrag einigen. Und damit die Arbeitgeber mit den Gewerkschaften. Vor allem die Gewerkschaften stellten sich bisher oft quer, da sie den wegfallenden Garantien sehr skeptisch gegenüber stehen: Die Beschäftigten sollen sich darauf verlassen können, was genau sie an Betriebsrente im Alter zu erwarten haben. Und so gibt es bundesweit bisher nur drei derartige Modelle. Als sich die einflussreiche IG Metall im Oktober 2023 gegen das Sozialpartnermodell entschied, wurde sogar schon das Aus für diese Vorsorgeform vermutet.

Mit dem zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetz soll nun das Sozialpartnermodell geöffnet werden. So sollen z.B. auch branchenfremde Unternehmen einem bestehenden Sozialpartnermodell beitreten können, sofern sie dem Organisationsbereich angehören, in dem eine Gewerkschaft das Modell ausgehandelt hat. Damit soll das Gesetz auch eine Antwort bieten, dass in einigen Regionen viele Betriebe nicht tarifgebunden sind.

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Fraglich bleibe allerdings, ob das Betriebsrentenstärkungsgesetz verabschiedet werden könne, bevor das Rentenpaket II für die Reform der gesetzlichen Rente umgesetzt wurde, gibt „Versicherungsmonitor“ zu bedenken. Denn diese Reform habe Priorität. Ursprünglich war geplant, dass das Gesetz zur Stärkung der Betriebsrente bereits 2025 in Kraft treten könne: Dank des Rentenstreits um das Rentenpaket kann es nun passieren, dass ein fertiges Gesetz, mit dem alle Koalitionspartner der Bundesregierung einverstanden sind, vorerst in der Schublade bleibt.