Joint Venture von Allianz und ADAC: BaFin erteilt Genehmigung
Das von Allianz Versicherungs-AG und ADAC SE geplante Gemeinschaftsunternehmen nimmt die nächste Hürde: Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) erteilte ihre Genehmigung.
Im März 2023 wurde bekannt, dass ADAC SE und Allianz Versicherungs-AG ihre ohnehin guten Beziehungen mit der Gründung eines Joint Ventures vertiefen wollen (Versicherungsbote berichtete). Ziel ist es, einen Schutzbrief für das Zuhause anzubieten, der mit einer neuen ADAC Hausratversicherung kombiniert werden kann. Die Allianz Versicherungs-AG wird 51 Prozent und die ADAC Versicherung AG 49 Prozent der Anteile halten. Schon im März 2023 wurde die Zielvorgabe ausgegeben, dass das neue Gemeinschaftsunternehmen Services aus der ADAC-Welt einbinden und das Netzwerk der Allianz Handwerker Services, einem Geschäftsbereich der Allianz Partners Deutschland GmbH, nutzen wird.
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Frank Sommerfeld, Vorstandsvorsitzender der Allianz Versicherungs-AG, unterstrich bei Bekanntmachung der Pläne, dass dieser Schritt die Strategie der Allianz im Privatkundengeschäft stärke und die Erschließung neuer Kundengruppen ermögliche.
ADAC Zuhause Versicherung: BaFin erteilt Erlaubnis
Nun erteilte die zuständige Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der ADAC Zuhause Versicherung AG die Erlaubnis zur Erweiterung des Geschäftsbetriebs im Dienstleistungsverkehr. Die Genehmigung umfasst folgende Versicherungssparten und Risikoarten:
- Feuer und Elementarschäden (einschließlich Feuer, Explosion, Sturm, andere Elementarschäden außer Sturm, Bodensenkungen und Erdrutsch)
- Hagel-, Frost- und sonstige Sachschäden
- Beistandsleistungen unter bestimmten Bedingungen.
Diese Erlaubnis gilt für die Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft und die Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen). Sie erstreckt sich nicht auf den Betrieb der Rückversicherung.
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