Reiseabbruch oder -Rücktritt: „Es gibt eine große Bandbreite an Ereignissen"
Urlaubszeit ist Reisezeit – Reiserücktritts- und Reiseabbruchversicherungen sind beliebte Produkte zur Absicherung der finanziellen Risiken. Was sollte – auch bei Sportreisen – beachtet werden? Versicherungsbote hat bei Katrin Rieger nachgefragt; Bereichsdirektorin Reisevertrieb Deutschland bei der HanseMerkur.
Was sind die häufigsten Gründe für Reiserücktritte bei Sportreisen?
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Katrin Rieger: Mit rund 80 Prozent sind Erkrankungen der häufigste Grund bei Reiserücktritt. Wir betrachten Sportreisen nicht gesondert, gehen aber davon aus, dass das auch hier der häufigste Grund sein wird.
Welche Leistungen sollte eine gute Reiserücktrittsversicherung bieten?
Die Abdeckung der versicherten Ereignisse und der Schutz der Risikopersonen, die dem Kunden persönlich wichtig sind. Ein umfassender Leistungsumfang bedeutet hier die größtmögliche Sicherheit. Mit der HanseMerkur besteht auch bei Ereignissen wie unerwarteten Schwangerschaftskomplikationen oder einer Nichtversetzung bei Schülern voller Schutz.
Wie unterscheiden sich Reiserücktritts- und Reiseabbruchsversicherungen?
Die Reise-Rücktrittsversicherung gilt nur bei Stornierungen bis zum Reiseantritt. Die Reiseabbruch-Versicherung kommt erst nach Antritt der Reise bei einem Abbruch, einer Unterbrechung oder einer Verlängerung der Reise jeweils aus versichertem Grund zum Tragen.
Welche Dokumente und Nachweise sind im Schadensfall erforderlich?
Benötigt werden sämtliche Buchungsunterlagen und Nachweise für ein versichertes Ereignis. Im Falle einer Erkrankung sollte dies ein Attest mit der Diagnose und den Behandlungsdaten sein.
Welche Tipps haben Sie für Reisende, um die richtige Versicherung zu wählen?
Unbedingt zu prüfen, wer zu den Risikopersonen zählt, die ein versichertes Ereignis für den Versicherungsnehmer auslösen können. Mit einem größtmöglichen Personenkreis wird sichergestellt, dass die Kosten erstattet werden – auch, wenn der Kunde nicht direkt die betroffene Person ist.
Des Weiteren sollte auf den Selbstbehalt geachtet werden, also auf den Eigenanteil des Kunden im Schadenfall. Bei der HanseMerkur handelt es sich um einen teilweisen Selbstbehalt, der nur bei ambulanten Behandlungen veranschlagt wird. Er beträgt 20 Prozent der erstattungsfähigen Kosten, mind. jedoch 20 Euro pro Versicherungsfall. Mit dem Add-on der Selbstbehaltsübernahme-Versicherung kann der Selbstbehalt aber auch komplett ausgeschlossen werden – auch für Fremdversicherungen, beispielsweise als Leistungsbestandteil einer Kreditkarte.
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Zuletzt sollte geprüft werden, ob sich statt einer Einmalversicherung für eine Reise nicht eine Jahresversicherung lohnt. Dies ist meistens schon ab der 2. Reise im Jahr der Fall. Und es gibt noch einen zusätzlichen Bonus: Bei Jahresversicherungen entfällt der Selbstbehalt bei der HanseMerkur grundsätzlich.