Und tatsächlich würde auch ich einer solche Pflicht unter bestimmte Rahmenbedingungen zustimmen, die ich heute jedoch bei weitem nicht als erfüllt ansehe. Denn eine Pflicht zum Elementarschutz hat aus meiner Sicht zwei andere Pflichten als zwingende Vorbedingung: Das ist zum einen die Pflicht zur Bereitstellung erheblichen Kapitals zur Gewährleistung des nötigen Rückversicherungsschutzes, ohne den keine Elementarpflicht denkbar wäre. Da ist zum anderen wesentlich aber die Pflicht für Kommunen und Landkreise zu den oben bereits angesprochenen Investitionen in den Hochwasserschutz. Dieser muss aus meiner Sicht Ausgangspunkt der gesamten Diskussion sein. Die Politik ist gefordert, zeitnah und massiv in Prävention und Vorsorge zu investieren. Das sollte jedem Versicherungsschutz vorausgehen.

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Denn erst dann, wenn die durch den Klimawandel zunehmenden Starkregenereignisse nicht mehr zwangsläufig jedes Mal zu überschwemmten Häusern, Autos und der Zerstörung weiteren Eigentums führen, kann der flächendeckende Elementarschadenschutz durch Versicherer und deren Rückversicherer realisiert werden. Erst dann, wenn alle politischen Hausaufgaben in punkto Hochwasserprävention als nötige Anpassung an die Folgen des Klimawandels erledigt sind, wird es für Versicherer überhaupt möglich sein, einen bezahlbaren Elementarschadenschutz für alle anzubieten. Erst dann wird vielleicht auch der heute-show klar werden, dass das Problem bei Hochwasserkatastrophen nicht die Versicherer sind.

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