Bundesrat fordert erneut Pflichtversicherung gegen Elementarschäden
Der Bundesrat fordert die Bundesregierung erneut dazu auf, einen Gesetzentwurf für eine bundesweite Pflichtversicherung gegen Elementarschäden vorzulegen. Die Notwendigkeit hierfür hätten die jüngsten Hochwasserereignisse gezeigt. Ein entsprechender Entschließungsantrag der Länderkammer wurde am Freitag verabschiedet.
Der Bundesrat erhöht den Druck auf die Bundesregierung, eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden einzuführen. Ein entsprechender Entschließungsantrag wurde in der Sitzung der Länderkammer am 14.06. verabschiedet. Mit einem solchen Antrag wird die Bundesregierung aufgefordert, ein gesetzgeberisches Vorhaben anzustoßen oder Stellung hierzu zu beziehen.
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Die Notwendigkeit begründet der Bundesrat auch mit den jüngsten Hochwasser-Katastrophen in Süddeutschland, die nach Schätzungen Milliardenschäden verursacht haben. „Der Bundesrat stellt fest, dass die jüngsten Extremwetterereignisse und die dadurch ausgelösten Großschadenslagen erneut die dringende Notwendigkeit unterstreichen, schnellstmöglich eine flächendeckende Elementarschadenpflichtversicherung einzuführen. Ziel muss es sein, für die Betroffenen eine wirksame finanzielle Absicherung gegen die massiven materiellen Schäden zu schaffen, bei der auch die Bezahlbarkeit für alle gewährleistet ist“, heißt es in dem Antrag.
Anknüpfend an den Beschluss des Bundesrates vom 31. März 2023 (BR-Drucksache 102/23 (Beschluss)) fordere der Bundesrat die Bundesregierung daher erneut auf, „nunmehr unverzüglich einen geeigneten Vorschlag zur Einführung einer bundesweiten Pflichtversicherung gegen Elementarschäden zu unterbreiten“, heißt es weiter. Während 99 Prozent der Immobilien in Deutschland durch eine Wohngebäudeversicherung geschützt seien, sei weniger als die Hälfte auch gegen Elementarschäden versichert. Dies könne „insbesondere den kostenintensiven Versicherungsprämien in Gebieten mit höherem Risiko zugerechnet werden“.
Das FDP-geführte Bundesjustizministerium hatte zuletzt im Februar eine solche Pflichtversicherung abgelehnt. Diese löse „das Problem der Gefahr für Schäden an Gebäuden und die damit verbundenen finanziellen Belastungen für die Bürgerinnen und Bürger nicht“, hatte sich hierzu ein Ministeriumssprecher gegenüber Cash Online positioniert. Demnach könne eine solche Pflichtversicherung weder den Eintritt von Elementarschadenereignissen verhindern noch deren Eintrittswahrscheinlichkeit reduzieren. „Sie kann auch den Bau von Wohngebäuden in Risikogebieten nicht unterbinden oder präventive bauliche Schutzmaßnahmen zur Verringerung von Gebäudeschäden ersetzen“, argumentierte das Ministerium.
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Damit hebt das Ministerium auf ein Argument der Versicherungswirtschaft ab: Eine solche Versicherungspflicht schaffe Fehlanreize, dass Bund, Länder und Kommunen den Hochwasserschutz vernachlässigen und Baugebiete auch in Überschwemmungsgebieten ausweisen, da sich ja Immobilieneigentümer darauf verlassen könnten, dass die Versicherung zahle. Auch sei nicht zwangsläufig mit sinkenden Prämien zu rechnen. Es handelt sich bei Hochwasserschäden um Schadenereignisse mit Kumultendenz: Weil oft viele Gebäude gleichzeitig betroffen sind und sich Schäden kaum eingrenzen lassen, drohen den Versicherern besonders hohe Schadenzahlungen. Das jüngste Hochwasser in Bayern und Baden-Württemberg wird die Versicherer nach Schätzungen des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) zwei Milliarden Euro kosten.