VorlesenPausieren 7/9ReisegepäckversicherungAls Reisegepäck gelten sämtliche Sachen, die während der Reise mitgeführt, am Körper oder in der Kleidung getragen oder durch Transportmittel für die Reise befördert werden. Allerdings gelten Einschränkungen des Versicherungsschutzes – je nach Bedingungen – für Wertgegenstände. Zudem sind nicht versichert: Bargeld, Wertpapiere, Fahrkarten, Urkunden und Dokumente. Ob die Versicherung lohnt, ist umstritten. Wichtig ist: Die Airline haftet für das aufgegebene Gepäck, solange es sich in Obhut der Fluggesellschaft befindet (z.B. für abhanden gekommene Koffer). Auch leistet der Baustein „Außenversicherung“ der Wohngebäudeversicherung bei Diebstahl aus dem Hotel, wobei freilich der „Einbruchsdiebstahl“ abgedeckt ist, nicht jedoch der einfache Diebstahl (wenn zum Beispiel das Personal etwas bei der Reinigung entwendet). Für ein abgestelltes Auto kann auch die Autoinhaltsversicherung eine Alternative sein. Die Reiseversicherung hingegen wird von der verbrauchernahen Stiftung Warentest dann empfohlen, wenn keine Hausratversicherung besteht oder für Schiffs- und Fernbusreisen. Denn Busunternehmen haften nur bei Unfall und grobem Verschulden.TonyPrats@pixabay04.11.2024AdvertorialVertrauen gewinnen: So sorgen Werbemaßnahmen für erfolgreiche VertragsabschlüsseWerbemaßnahmen dienen heutzutage nicht nur dazu, um auf seine Produkte und Dienstleistungen bekannt zu machen, sondern auch um Vertrauen zu schaffen. Die Herausforderung besteht darin, die richtigen ... Vorheriger ArtikelVorheriger ArtikelELTIFs: „Das 'Window of Opportunity' wird nicht lange offen stehen“Nächster ArtikelNächster ArtikelNordische Smallcaps: Der richtige Zeitpunkt ist jetzt
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