Mit einem Entschließungsantrag fordert der Bundesrat die Regierung auf, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der den Weg für eine bundesweite Elementarschaden-Pflichtversicherung frei macht (Versicherungsbote berichtete). Neu ist dieses Vorhaben nicht. Bereits im März vergangenen Jahres versuchte die Länderkammer so, die Regierung zum Handeln zu ‚zwingen‘ - ohne Erfolg.

Anzeige

Auch die Versicherungswirtschaft beobachtet den erneuten Vorstoß in Richtung Pflichtversicherung. Die grundlegende Haltung der Versicherer gegenüber einer solchen Pflichtversicherung hat sich im Laufe der seit Jahren andauernden Debatte kaum verändert.

Kommenden Donnerstag soll der Entschließungsantrag der Länder auch auf der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundesregierung diskutiert werden. Das nahm der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft zum Anlass, an die eigene Position zu erinnern. Und die ist wesentlich differenzierter als in manchen Medien dargestellt.
So betont der Verband, dass die von ihm als besonders wichtig gesehenen Maßnahmen unabhängig von der genauen Ausgestaltung einer möglichen Versicherungspflicht Beachtung finden sollten.

Der GDV nennt folgende Punkte:

Anzeige

  1. Bundesweites Naturgefahrenportal für transparente und offene Information über Risiken, Gefahren und Möglichkeiten der Prävention für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer
  2. Bestehende Regelwerke zu Prävention und Klimafolgenanpassung konsequent anwenden, Schutzmaßnahmen vortreiben und hinreichend finanzieren
  3. Anpassungen in der Gesetzgebung in Bezug auf klimaangepasstes Planen, Bauen und Sanieren
  4. Konsequenter Baustopp für Neubauten in Überschwemmungsgebieten
  5. Entsiegelung von Flächen