Haftpflicht: „Viele Schadensereignisse im Sport fallen nicht in den Haftungsbereich"
Die private Haftpflichtversicherung zählt zu den am dringendsten empfohlenen Versicherungen für Sportler. Grund genug für Versicherungsbote, bei den Experten der Haftpflichtkasse genauer nachzufragen. Für die Haftpflichtkasse VVaG antwortet Fermin Fuentes – Leiter der Abteilung „Vertrag Haftpflicht Privatkunden“.
Versicherungsbote: Welche Schäden sind durch eine private Haftpflichtversicherung typischerweise abgedeckt?
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Fermin Fuentes: Personen-, Sach-, und Vermögensschäden sind in der Privat-Haftpflicht für Sportler abgedeckt. Die Privat-Haftpflichtversicherung umfasst Schäden gegenüber Dritten, wenn versehentlich Gegenstände beschädigt werden oder jemand verletzt wird. Die Privathaftpflicht-Versicherung umfasst die wesentlichen Haftungsrisiken des Privatlebens, dazu gehören auch beispielsweise verursachte Schäden bei der Ausübung von Sport.
Gegenstand der Privat-Haftpflichtversicherung ist es, geltend gemachte Haftpflichtansprüche von anderen Personen zu prüfen, berechtigte Ansprüche zu befriedigen und unberechtigte Ansprüche abzuwehren. Typischerweise abgedeckt sind Schäden durch einen privaten Sport, wie beispielsweise Fahrradfahren (Elektrofahrrad), private Radrennen, Hobbyfußball, Golfsport, Tennis, Turnen.
Warum ist eine Haftpflichtversicherung besonders für Freizeitsportler wichtig?
Der Freizeitsport birgt oft Gefahren einer Verletzung gegenüber Dritten. Und auch eine Absicherung über den Verein ist nicht immer gewährleistet. Viele Sportarten finden auch außerhalb eines Vereines statt. Gerade bei Individualsportarten wie Skifahren (Italien fordert explizite Bescheinigungen über eine Mitversicherung in der Privat-Haftpflicht) sollte geprüft werden, ob diese Sportarten die eigene Haftpflichtversicherung abdeckt.
Da eine hohe Verletzungsgefahr von „Gegner“ oder Mitspieler (Personenschadenrisiko) in vielen Sportarten besteht, schützt die Haftpflichtversicherung den Versicherungsnehmer vor einem finanziellen Risiko im Falle eines Schadens während des Sports. Hier können folgende Ansprüche gestellt werden – wie Ersatz der Heilbehandlungskosten, Schmerzensgeld, Verdienstausfall und Haushaltsführungskosten.
Gibt es spezielle Haftpflichtversicherungen für Sportler oder bestimmte Sportarten?
Es gibt spezielle Sportarten, die nicht über die eigene Privat-Haftpflicht abgedeckt sind, sondern über spezielle Tarife gesondert abgesichert werden können bzw. müssen. Hierunter fallen beispielsweise Pferdebesitzer (Pferdesport), Jäger, Hundehalter, Motorboothalter, Gleitschirmflieger, Fallschirmspringer.
Was sind häufige Missverständnisse über Haftpflichtversicherungen?
Die Deckung ist zwar gegeben, jedoch fallen viele Schadensereignisse im Sport nicht in den Haftungsbereich. Hier ist die Privat-Haftpflicht aber da, um unberechtigte Ansprüche abzuwehren.
Verkehrspflichten bzw. Sportverletzungen und damit auch die Haftung sind je nach Art des ausgeübten Sportes unterschiedlich zu beurteilen.
Bei Verstößen gegen die jeweiligen Regeln ist auch das Verschulden zu bejahen (bspw. Internationale Golfregeln im Golfsport, FIS-Regeln im Skisport). -> Verweis Schaden-Informationsdienst, Sportlerhaftung vom 01.09.2004
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Welche Tipps haben Sie für Sportler, um im Schadensfall abgesichert zu sein?
- Abschluss einer Privat-Haftpflicht
- Abschluss einer Unfallversicherung (Verletzungsgefahr je nach Sportart)
- Immer prüfen beim eigenen Versicherer, ob man ausreichend in der eigenen Haftpflichtversicherung abgesichert ist für die jeweilige Sportart.
- Ebenfalls prüfen, ob es gesonderte Spezialversicherungen für die eigene Sportart gibt.
- Schutz in der Vereinshaftpflicht ist oft lückenhaft und reicht alleine nicht aus. Er umfasst oft nur die versicherte Tätigkeit wie das Training.