Fahrradschutzbrief: praktisch, doch nicht immer lohnenswert
Ein Fahrradschutzbrief wird als wertvolle Hilfe bei Pannen und Unfällen beworben. Lohnenswert kann er sein für Vielfahrer, sobald diese weite Distanzen zurücklegen. Versicherungsbote stellst die Produkte vor.
- Fahrradschutzbrief: praktisch, doch nicht immer lohnenswert
- ADFC, ADAC und Co.: Zusatzschutz für die Mitgliedschaft
- Fahrradversicherung: umfassenderer Schutz
Seit der Corona-Pandemie hat das Fahrradfahren stark an Beliebtheit gewonnen. Laut dem Allgemeinen Deutschen Fahrrad-Club e.V. (ADFC) ist die Zahl der Fahrradfahrer in Deutschland seit 2020 um rund 20 Prozent gestiegen. Dieser Trend hat auch das Interesse an zusätzlichem Versicherungsschutz erhöht. Hierzu zählt – neben der Fahrradversicherung – auch der Fahrradschutzbrief.
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Ein Fahrradschutzbrief kann eine Vielzahl an Leistungen bieten, die jedoch von Anbieter zu Anbieter variieren. Als typische Leistungen genannt werden:
- 24-Stunden-Hotline für Hilfeleistungen;
- Pannen- und Unfallhilfe vor Ort (Reparaturen);
- Transport zur Werkstatt bei schwerwiegenderen Schäden (und ab einer bestimmten Mindestentfernung);
- Übernahme bestimmter Bergungskosten (die sich aber häufig auf zugängliches Gelände beschränken);
- Erstattung der Kosten für die Rückfahrt oder Weiterfahrt zum nächsten Reiseort;
- Nutzung eines Mietfahrrads während der Reparaturzeit;
- Erstattung von Übernachtungskosten bei längeren Reparaturen;
- Krankenrücktransport: Übernahme der Kosten bei Verletzungen, die eine Rückkehr unmöglich machen.
Freilich muss bei diesen Leistungen auch auf Versicherungsbedingungen geachtet werden. So sind Kosten wie Reparaturkosten, Übernachtungskosten oder Kosten für Mietfahrräder meist bei einer gewissen Höchstsumme gedeckelt – als Beispiel genannt werden können Tarife, die Kosten für den Rücktransport oder die Unterkunft bei 500 Euro deckeln. Auch sind die Ersatzteile bei Reparaturen oft nicht durch den Versicherungsschutz gedeckt. Dies führt zu den häufig günstigen Tarifen. Einige Schutzbriefe bieten nur Unterstützung innerhalb Deutschlands an.
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Für wen Fahrradschutzbriefe empfohlen werden
Ein Fahrradschutzbrief ist besonders für Personen sinnvoll, die lange Touren fahren oder regelmäßig mit dem Fahrrad unterwegs sind: zum Beispiel zu einem Arbeitsplatz, der weiter vom eigenen Wohnort entfernt ist. Dies begründet sich u.a. dadurch, dass bestimmte Leistungen erst ab einer bestimmten Entfernung vom Wohnort – zum Beispiel ab zehn Kilometer Entfernung vom Wohnort – erbracht werden. Auch für Menschen, die Urlaubsreisen mit dem Rad unternehmen, ist ein solcher Schutzbrief sinnvoll. Allerdings sollte man prüfen, ob der Geltungsbereich auch das Urlaubsziel abdeckt.
ADFC, ADAC und Co.: Zusatzschutz für die Mitgliedschaft
Sowohl der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club als auch der Allgemeine Deutsche Automobil-Club (ADAC) bieten den Fahrradschutzbrief als attraktive Zusatzleistung für ihre Mitglieder an. Dieses Angebot dient nicht nur der Mitgliedergewinnung, sondern stellt auch einen attraktiven Mehrwert dar. Anhand der Leistungen kann man gut Vorteile der Produkte, aber auch deren Grenzen aufzeigen.
ADFC: Standard- und Premiumschutz
Das Produkt des ADFC nennt sich „Pannenhilfe“ bzw. ADFC Fahrrad-Schutzbrief. Das Produkt gibt es sowohl mit verschiedenem Versicherungsumfang als auch mit verschiedenem Personenkreis – Risikoträger ist die Roland.
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Wer eine Einzelmitgliedschaft abschließt (Kosten ab dem Alter von 27 Jahren 66 Euro jährlich; für Jugendmitglieder 16 Euro jährlich und für Mitglieder zwischen 22 und 26 Jahren 33 Euro jährlich), erhält den Standart-Pannenschutz automatisch dazu. Für Familienmitgliedschaften (78 Euro jährlich) wird der Versicherungsumfang auf die Familie erweitert. Der Standardschutz (gemäß ADFC-FSB 2016) bedeutet Pannenschutz in Deutschland mit 24-Stunden Service, mobiler Pannenhilfe (nur der Service, nicht jedoch die Ersatzteile) und „Abschleppen“ (bzw. Transport) des Fahrrads (einschließlich Gepäck) zur nächstgelegenen Werkstatt oder zum Wohnsitz. Versichert sind alle Arten von Fahrrädern, E-Bikes und Pedelecs und mitgeführten Fahrrad-Anhängern, die jeweils weder gewerblich genutzt noch zulassungs- oder versicherungspflichtig sind.
Nicht geleistet wird für den Transport beschädigter Akkus
Wichtig sind aber auch die Ausschlüsse:
- So wird zum Beispiel nicht geleistet, wenn mit dem Fahrrad an einem Radrennen, einer dazugehörigen Übungsfahrt oder einer Geschicklichkeitsprüfung teilgenommen wurde, sofern diese Fahrten auf (auch nur zeitweise abgesperrten) Strecken stattfinden.
- Eine weiterer Ausschluss erstaunt: geleistet wird auch nicht für den „Transport eines am Fahrrad befindlichen Akkus, wenn dieser durch das versicherte Schadenereignis beschädigt wurde.“ Anscheinend ist hier das Kostenrisiko (zum Beispiel aufgrund drohender Brand- und Explosionsgefahren) zu hoch für das geringe Versicherungsvolumen der Produkte.
ADFC-PannenhilfePlus beinhaltet auch Leistungen nach Diebstahl
Die Premium-Variante der ADFC-Pannenhilfe beinhaltet auch einen Versicherungsschutz bei Diebstahl – dies für einen Aufpreis von 11,90 Euro jährlich. Wichtig ist: ersetzt wird hierbei nicht das Rad. Allerdings gibt es Leistungen für die Weiter- oder Rückfahrt (bis zur Höhe von 500 Euro), für ein Leih- oder Mietfahrrad (max. je 50 Euro für 14 Tage) oder für eine Hotelübernachtung (je 100 Euro für bis zu fünf Tage). Die Leistungen zeigen deutlich, dass es bei vielen Fahrradschutzbriefen nicht darum geht, die Leistungen komplett zu übernehmen, sondern die Auswirkungen der versicherten Ereignisse abzumildern.
Die ADAC- Fahrradpannenhilfe
Auch die ADAC-Fahrrad-Pannenhilfe gibt es als Bonus zur Mitgliedschaft dazu (die ADAC-Mitgliedschaft gibt es ab 54 Euro, die Premium-Variante für 139 Euro beinhaltet zusätzliche Leistungen wie einen Auslandskrankenschutz). Und auch die Fahrradpannenhilfe des ADAC ist auf den deutschen Raum beschränkt. Der Schutz beinhaltet Pannen- und Unfallhilfe (Reparatur vor Ort) oder Transport zur Werkstatt, ebenso Bergung des Rades (mit der Einschränkung: sofern der Schadenort für das Einsatzfahrzeug zulässig und sicher erreichbar ist). Ein Diebstahlschutz ist nicht vorgesehen – hierfür bietet der ADAC eine eigene Fahrradversicherung. Ausgeschlossen ist auch eine Leistung, sobald das Fahrrad durch eigene Fahrlässigkeit beschädigt wurde.
Weitere Automobilclubs bieten Schutz – teils auch europaweit
Weitere Automobilclubs bieten Schutz, und dieser geht zum Teil auch über ADFC und ADAC hinaus – so bietet der Basistarif des ACE Auto Club (72 Euro jährlich) sogar europaweit eine Unfall- und Pannenhilfe; diese gilt auch für das Fahrrad und E-Bikes. Auch beim ACE ist die Roland der Risikoträger. Der Fahrrad-Schutzbrief des ACE leistet auch bei Diebstahl des Fahrrades oder des E-Bikes, Diebstahl von Teilen (z. B. auch Akkus), Diebstahl von Fahrradgepäck (z. B. Campingausrüstung, Kleidung) und -zubehör. Auch hier wird nicht das gestohlene Rad ersetzt, sondern es werden Kosten für Leih- oder Mietfahrrad sowie Fahrrad-Rücktransport und Übernachtungskosten bis zu einer bestimmten Höhe übernommen. Wer die Mitgliedschaft in einem Automobilclub in Erwägung zieht, sollte demnach auch die Schutzbrief-Leistungen für Fahrräder und E-Bikes vergleichen.
Fahrradversicherung: umfassenderer Schutz
Fahrradschutzbriefe gibt es als einzelne Produkte oder für eine Clubmitgliedschaft, wie das vorige Kapitel zeigt. Dennoch ist der Schutz gerade für teure Räder und E-Bikes nicht ausreichend. Zu bedenken ist: zwar gibt es durch einige Fahrradschutzbriefe Diebstahlschutz in dem Sinne, dass bei Diebstahl ein Mietrad oder eine Unterkunft gezahlt oder bezuschusst wird. Für gestohlene Teile und das Rad selber aber gibt es keine Leistungen.
Im Vergleich zum Fahrradschutzbrief bieten Fahrradversicherungen umfangreichere Leistungen:
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- Diebstahlschutz: Während Schutzbriefe in erster Linie Pannenhilfe bieten oder nur das Mietrad bezahlen, decken Fahrradversicherungen auch den Diebstahl des Fahrrads ab.
- Vandalismus: Schäden durch Vandalismus werden ebenfalls durch Fahrradversicherungen übernommen.
- Unfallschutz: Fahrradversicherungen bieten Schutz bei Unfällen, sowohl für das Fahrrad als auch für den Fahrer.
- Wertausgleich: Einige Versicherungen ersetzen das Fahrrad zum Neuwert oder zum Zeitwert.
Fahrradversicherung und Fahrradschutzbrief können auch kombiniert werden
Eine weitere Möglichkeit der Absicherung sind Produkte, die Leistungen der Fahrradversicherung (Ersetzen des Neu- oder Zeitwerts bei Diebstahl) und des Fahrradschutzbriefes wie (z.B. Pannenhilfe und Transportleistungen) kombinieren. Einige Anbieter ermöglichen es, den Fahrradschutzbrief als Zusatzbaustein der Fahrradversicherung zu erwerben. Es gibt aber auch Tarife, die bereits beide Versicherungen im Leistungsumfang abdecken.
- Fahrradschutzbrief: praktisch, doch nicht immer lohnenswert
- ADFC, ADAC und Co.: Zusatzschutz für die Mitgliedschaft
- Fahrradversicherung: umfassenderer Schutz