BVK kritisiert Generationenkapital der Bundesregierung als unzureichend
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) sieht das Generationenkapital der Bundesregierung als unzureichenden Schritt zur Stabilisierung des Rentensystems. Trotz Bedenken soll das Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus bald verabschiedet werden.
Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) äußert Kritik am geplanten Generationenkapital der Bundesregierung. Laut dem „Gesetz zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals für die gesetzliche Rentenversicherung“ soll das Rentensystem durch jährliche Zuflüsse von zehn Milliarden Euro gestärkt werden. BVK-Präsident Michael H. Heinz bezweifelt jedoch, dass diese Summe ausreicht, um die Finanznöte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) zu lindern.
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Heinz verweist darauf, dass die GRV bereits jährlich mit über 100 Milliarden Euro aus Steuergeldern bezuschusst wird und Rentenexperten in den nächsten 10 bis 20 Jahren aufgrund der Überalterung der Gesellschaft noch höhere Zuschüsse prognostizieren. Der BVK kritisiert zudem, dass das Generationenkapital durch Staatsschulden an den schwankungsanfälligen Aktienmärkten gebildet werden soll, was den Staat als finanzstarken Börsenhändler agieren lässt.
Stattdessen schlägt der Verband vor, die Finanzierungsprobleme der GRV durch eine Kombination aus höherem Renteneintrittsalter, angepasstem Beitragssatz und Rentenhöhe zu lösen. Zusätzlich fordert der BVK eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere der Riester-Rente, um Altersarmut zu verhindern und die sozialpolitische Bedeutung der Versicherungsvermittler zu stärken.
„Hier müsste ein Ansatz für die Altersvorsorge geschaffen und die sozialpolitische Bedeutung der Vermittler stärker in den Blick genommen werden“, betont Heinz.