Ein Einbruch in eine Hochsicherheits-Schließfachanlage Ende 2022 führte bei einem Geschädigten zu einem Verlust von Wertgegenständen im Wert von über 420.000 Euro. Der Beschwerdeführer, der eines der betroffenen Schließfächer gemietet hatte, erwartete vom Versicherer eine Entschädigung von 30.000 Euro, der maximal versicherten Summe laut Mietbedingungen.

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Der Versicherer verweigerte allerdings die Zahlung mit der Begründung, dass die Entschädigungsleistung noch nicht fällig sei. Der Versicherungsombudsmann bestätigte diese Sichtweise. Die Feststellung der Ansprüche des Versicherers war aufgrund eines laufenden Strafverfahrens gegen den Geschäftsführer der Schließfachanlage noch nicht abgeschlossen. Laut Versicherungsbedingungen darf der Versicherer die Zahlung aufschieben, solange behördliche oder strafgerichtliche Verfahren im Zusammenhang mit dem Versicherungsfall laufen.

Die Erkenntnisse aus dem Strafverfahren könnten die Zahlungspflicht des Versicherers beeinflussen. Daher ist der Anspruch des Beschwerdeführers derzeit nicht fällig, und die Beschwerde konnte keinen Erfolg haben.