Im November 2020 stellte die AfD erstmals ein eigenes Rentenkonzept vor, das bei der Finanzierung vor allem auf Steuermittel setzt (Versicherungsbote berichtete). In einem nun eingereichten Antrag (Drucksache 20/11847) werden weitere Details deutlich. Zentrales Element des AfD-Renten-Konzepts ist die Einführung kapitalgedeckter Fondssparpläne, die durch eine unabhängige Gemeinschaftsstiftung verwaltet werden sollen. Dieses Modell zielt darauf ab, die gesetzliche Rentenversicherung zu ergänzen und langfristig zu stabilisieren.

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Kernpunkte des Konzepts:

  • Gemeinschaftsstiftung: Eine unabhängige Stiftung soll die Altersvorsorge-Fondssparpläne verwalten, um politische Eingriffe zu verhindern. Die Stiftung wird von einem Kuratorium geführt, das auch die Interessen der „Junior-Spardepot“-Inhaber vertritt. Im Antrag heißt es weiter: „Um sicherzustellen, dass die Investitionen am Kapitalmarkt professionell durchgeführt werden, wird bis zum Aufbau entsprechender Kompetenzen bei der 'Gemeinschaftsstiftung' eine bereits bekannte und bewährte Fondsgesellschaft beauftragt.“
  • Altersvorsorge-Fondssparpläne: Für jedes neugeborene Kind mit deutscher Staatsangehörigkeit wird ein Fondssparplan eingerichtet. Diese Sparpläne werden bis zum 18. Lebensjahr monatlich mit 100 Euro aus Steuermitteln bespart. Währenddessen muss der gewöhnliche Aufenthalt des Kindes im Inland liegen.

Beispielrechnungen:

  • Sparphase: Bei einer monatlichen Einzahlung von 100 Euro werden bis zur Volljährigkeit des Kindes insgesamt 21.600 Euro eingezahlt.
  • Wachstum des Kapitals: Angenommen, die durchschnittliche Rendite beträgt 4 Prozent, würde der Kapitalstock bis zur Volljährigkeit auf rund 31.000 Euro anwachsen.
  • Langfristige Entwicklung: Ohne weitere Einzahlungen und bei einer Rendite von 4 Prozent würde das Depot bis zur Regelaltersgrenze (67 Jahre) auf über 214.000 Euro anwachsen. Dies könnte monatliche Auszahlungen von etwa 1.120 Euro über 25 Jahre ermöglichen.

Politische Kritik und Sicherheitsmaßnahmen:

Die AfD betont, dass die Finanzierung der Fondssparpläne ausschließlich aus Steuermitteln erfolgen soll, um das Umlagesystem der gesetzlichen Rentenversicherung nicht zu belasten. Die Gemeinschaftsstiftung soll sicherstellen, dass die Fondssparpläne unabhängig und renditeorientiert verwaltet werden, um politische Begehrlichkeiten zu vermeiden.