Die private Altersvorsorge muss reformiert werden: Darin sind sich beinahe alle einig, sowohl Politik als auch Vorsorgeanbieter und Verbraucherschutz. Doch wie dies geschehen soll, darüber gehen die Vorstellungen weit auseinander. Es ist bekannt, dass die Ampelregierung derzeit an einer Reform der privaten Altersvorsorge arbeitet. Diese sollte eigentlich erst nach der Reform der gesetzlichen Rente umgesetzt werden, die derzeit stockt.

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Doch nun könnte es schnell gehen. Denn wie die Reform der betrieblichen Altersvorsorge, die offenbar auf einem guten Weg ist, könnte auch der Neuschliff an der privaten Vorsorge von der Bundesregierung vorgezogen werden. Wie t-online.de berichtet, will Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) den entsprechenden Gesetzentwurf noch im September oder Oktober im Bundestag beraten lassen. Bis dahin muss folglich auch die Ressortabstimmung erfolgt sein und das Bundeskabinett sich geeinigt haben.

Was ist bei der Altersvorsorge-Reform geplant?

Wenn die Reform der privaten Altersvorsorge derart zeitnah umgesetzt werden soll, bedeutet dies auch, dass die Grundzüge bereits stehen müssen. Bisher ist wenig nach außen gedrungen, was nun konkret geplant ist. Aber laut t-online.de hat nun FDP-Staatssekretär Florian Toncar im Gespräch mit dem digitalen Vermögensverwalter Growney erste Details verraten, was die Bundesregierung für Reformschritte plant.

Demnach sollen steuerfreie Sparpläne auf Wertpapiere angespart werden können und auch staatlich gefördert werden. Wobei hier einzuschränken ist, dass die Steuerfreiheit für die Ansparphase gelten soll, aber das Ersparte in der Auszahlungsphase mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert wird. Zum einen sollen die Einzahlungen steuerlich absetzbar sein, zum anderen soll die Abgeltungsteuer auf Erträge in der Ansparphase ganz entfallen.

"Wir setzen weiterhin auf die bisherige Fördersystematik mit steuerlicher Förderung über Zulagen und Sonderausgabenabzug und nachgelagerter Besteuerung in der Auszahlungsphase. Damit halten wir an einem System fest, bei dem untere Einkommensgruppen, Berufseinsteiger und Eltern von Kindern besonders hohe Förderquoten erreichen können", wird Toncar von t-online.de zitiert.

Damit die Geldanlage förderfähig ist, muss sie aber bestimmte Mindestkriterien erfüllen. Hierfür seien staatlich zertifizierte Altersvorsorgedepots geplant, in dem zum Beispiel ein ETF-Sparplan angelegt werden kann. Bedeutet das aber, dass die Altersvorsorge künftig ohne Versicherungsoption auskommt? Mitnichten. "Als Vertragspartner und damit depotführende Stelle fungiert der jeweilige Anbieter. Auch Lebensversicherer können das Altersvorsorgedepot als fondsgebundene Lebensversicherung ohne Garantie und mit Verrentungsoption anbieten“, sagt Toncar laut dem Bericht.

Dieses Zitat verdeutlicht bereits, dass eine Beitragsgarantie wie bei der Riester-Rente im Vorsorgedepot zukünftig entfallen soll. Die Anbieter müssen folglich nicht mehr gewährleisten, dass die gezahlten Beiträge mitsamt der staatlichen Förderung zum Zeitpunkt des Renteneintritts zur Verfügung stehen. Das soll es den Anbietern im Gegenzug erlauben, in renditenstärkere Anlagen zu investieren - eine Regelung, die im Sinne der Versicherungswirtschaft sein dürfte.

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Und was passiert mit der Riester-Rente? Laut t-online.de steht diese nicht gänzlich zur Debatte und soll zumindest in ähnlicher Form weiter angeboten werden können. Demnach soll es den Versicherern und anderen Vorsorgeanbietern gestattet sein, weiterhin Produkte anzubieten, bei denen 80 oder gar 100 Prozent des angesparten Kapitals zu Beginn der Auszahlungsphase bereitstehen. Allerdings nicht als Teil des Vorsorgedepots, sondern als alternative Lösung. Zudem sollen bestehende Riester-Verträge weiterhin bespart werden dürfen - und entsprechend gefördert werden. Derzeit sei der entsprechende Gesetzentwurf aber noch nicht mit den Koalitionspartnern SPD und Grüne abgestimmt, berichtet das Portal weiter - Ausgang folglich offen.

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