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Was genau ist eine Entsendung und wie lange darf sie dauern?

Eine Entsendung liegt vor, wenn ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter zeitlich befristet in ein anderes EU-Land schickt, um dort zu arbeiten. Die Höchstdauer beträgt in der Regel 24 Monate, was sicherstellt, dass der Arbeitnehmer weiterhin den Sozialversicherungsvorschriften seines Heimatlandes unterliegt und nicht als regulärer Mitarbeiter im Ausland gilt.

Entsendebescheinigung A1: Ihr wichtigstes Dokument

Die Entsendebescheinigung A1 bestätigt, dass der Arbeitnehmer während der Entsendung im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt. Sie muss vor der Entsendung bei der zuständigen Sozialversicherungsbehörde beantragt werden und dient als Nachweis gegenüber den Behörden im Gastland, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden.

Als Beispiel: Für einen Angestellten in der Privatwirtschaft, der bei einer Krankenkasse versichert ist, muss der Arbeitgeber die Entsendebescheinigung A1 vor der Entsendung bei der zuständigen Krankenkasse des Arbeitnehmers beantragen. Diese Bescheinigung bestätigt, dass der Arbeitnehmer während der Entsendung im Sozialversicherungssystem seines Heimatlandes versichert bleibt. Sie dient als Nachweis gegenüber den Behörden im Gastland, um doppelte Beitragszahlungen zu vermeiden.

Sozialversicherung: Bleiben Sie im Heimatland versichert

Während der Entsendung bleibt der Arbeitnehmer im Heimatland sozialversichert. Dies betrifft alle relevanten Versicherungszweige wie Kranken-, Renten-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung. Der Arbeitnehmer zahlt seine Beiträge weiterhin im Heimatland, und der Arbeitgeber ist verpflichtet, die entsprechenden Meldungen und Zahlungen zu leisten.

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Arbeitsrecht: Was gilt im Gastland?

Obwohl der entsandte Arbeitnehmer sozialversicherungsrechtlich im Heimatland verbleibt, gelten für ihn die wesentlichen arbeitsrechtlichen Bestimmungen des Gastlandes. Diese umfassen insbesondere:

  • Mindestlöhne: Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf den im Gastland geltenden Mindestlohn.
  • Arbeitszeitregelungen: Die im Gastland geltenden Regelungen zu Arbeitszeit und Ruhezeiten sind einzuhalten.
  • Urlaubsansprüche: Anspruch auf die im Gastland gesetzlich vorgeschriebenen Urlaubstage.

Praktische Tipps für entsandte Arbeitnehmer

Für entsandte Arbeitnehmer ist es essenziell, gut vorbereitet zu sein und alle notwendigen Versicherungen und Dokumente zu haben, um im Ausland gut abgesichert zu sein und im Notfall schnell handeln zu können.

Tipps im Notfall

Entsandte Arbeitnehmer sollten stets ihre Entsendebescheinigung A1 und ihre europäische Krankenversicherungskarte bei sich tragen. Diese Dokumente sind notwendig, um im Gastland als entsandter Arbeitnehmer anerkannt zu werden und die Sozialversicherung im Heimatland sicherzustellen. Bei einem medizinischen Notfall sollten entsandte Arbeitnehmer die europäische Notrufnummer 112 wählen.

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Dokumente/ Belege aufheben

Auch empfiehlt sich, alle medizinischen Dokumente und Belege sorgfältig aufzubewahren und möglichst elektronisch zu sichern, um im Bedarfsfall schnell und unkompliziert Rückerstattungen beantragen zu können. Dies ist relevant für alle Arbeitnehmer, unabhängig davon, ob sie privat oder gesetzlich versichert sind. Oft muss man die Kosten für medizinische Behandlungen im Ausland zunächst selbst vorstrecken und kann diese später bei der Versicherung zur Rückerstattung einreichen. Daher ist es wichtig, alle Unterlagen vollständig und sicher aufzubewahren.

Nur mit genügend Versicherungsschutz ins Ausland

Entsandte Arbeitnehmer sind in ihrer Freizeit nicht durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt. Daher empfiehlt es sich, eine private Unfallversicherung abzuschließen, die auch Freizeitunfälle abdeckt.

Ebenso schützt eine private Haftpflichtversicherung vor Haftungsrisiken im Ausland. In einigen Ländern können die Haftungsrisiken und die Höhe der Schadenersatzforderungen deutlich höher sein als in Deutschland. Eine gute Haftpflichtversicherung bietet weltweiten Schutz und passt sich den jeweiligen lokalen Anforderungen an. Da einige Policen die Haftung auf eine bestimmte Aufenthaltsdauer im Ausland begrenzen, sollten die Bedingungen überprüft und gegebenenfalls angepasst werden.

Ein zusätzlicher privater Auslandskrankenschutz kann ebenfalls wichtig sein. Spezielle Auslandskrankenversicherungen sind für die Bedürfnisse von Arbeits- und Business-Aufenthalten konzipiert, während normale Auslandskrankenversicherungen meist nur touristische Reisen abdecken (dies meist auch nur für eine maximale Dauer von sechs bis acht Wochen; derartige Tarife sind für Arbeitnehmer im Ausland ungeeignet). Mitunter ist eine internationale Krankenversicherung notwendig, die für Arbeitsaufenthalte im Ausland konzipiert ist (Versicherungsbote berichtete).

Der zusätzliche private Auslandskrankenschutz sollte Kosten abdecken, die von der gesetzlichen Krankenversicherung nicht übernommen werden – wie beispielsweise Ausgaben für einen medizinischen Rücktransport. Denn bei schweren Erkrankungen ist ein normaler Rückflug oft nicht möglich. Während des Rückflugs muss der Patient medizinisch betreut und oft im Liegen transportiert werden, was zu erheblichen Mehrkosten führt. Ein medizinisch notwendiger Rücktransport von Mallorca nach Deutschland kostet beispielsweise etwa 12.500 Euro, informiert der Flugdienst des Deutschen Roten Kreuzes (Versicherungsbote berichtete).

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Wer bereits durch eine private Krankenversicherung (PKV) geschützt ist, sollte überprüfen, ob der Tarif den medizinischen Rücktransport abdeckt – und gegebenenfalls den Versicherungsschutz anpassen.

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