Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter ist im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen. 719.330 Rentnerinnen und Rentner bezogen zum Ende des 1. Quartals 2024 entsprechende Leistungen nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII), was knapp 35.000 mehr sind als im März 2023. Das berichtet die „Neue Osnabrücker Zeitung“ unter Berufung auf eine Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der BSW-Gruppe im Bundestag.

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„Das Allzeithoch bei der Altersarmut ist das nächste Armutszeugnis für die Ampel“, zitiert das Regionalblatt BSW-Chefin Sahra Wagenknecht. Diese Entwicklung zeige, „dass das deutsche Rentensystem viele alte Menschen zu entwürdigender Armut verdammt“, so Wagenknecht weiter. Seit 2015 erhalten rund 40 Prozent mehr Menschen entsprechende Grundsicherungsleistungen.

Die Deutsche Rentenversicherung hat jedoch darauf hingewiesen, dass der Anstieg auch mit einer Gesetzesreform zusammenhängt, von der Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Bezügen profitieren. Personen mit Anspruch auf die Grundrente erhalten seit 2021 einen Freibetrag in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, der bis zu 223 Euro (Stand 2024) pro Monat beträgt. Diese Regelung soll sicherstellen, dass die Grundrente nicht vollständig auf die Grundsicherung im Alter angerechnet wird und die Bezüge entsprechend geschützt sind.

Durch die Freibetragsregelung können Personen, die zuvor knapp über der Grundsicherungsgrenze lagen, unter diese Grenze fallen und somit Anspruch auf Grundsicherung erlangen. Dies führt dazu, dass nun auch Menschen Anspruch auf Grundrente haben, die zuvor ein zu hohes Einkommen hatten, um entsprechende Sozialleistungen zu beziehen. Die Freibetragsregelung ist in § 82a SGB XII festgelegt.

Ein weiterer wichtiger Grund für den Anstieg ist laut dem Statistischen Bundesamt die zunehmende Zahl von Leistungsberechtigten aus der Ukraine. Neben Frauen und Kindern kamen vor allem Seniorinnen und Senioren als Kriegsflüchtlinge nach Deutschland. Zum Jahresende 2022 zählte die Behörde über 73.000 neue Leistungsberechtigte. Seit dem 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach dem SGB XII anstelle des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG).

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Anspruch auf Grundsicherung haben Erwachsene, die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder die Altersgrenze nach § 41 Absatz 2 SGB XII erreicht haben und ihren Lebensunterhalt nicht aus eigenem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Rechnet man die Personen hinzu, die aufgrund einer Erwerbsminderung Grundsicherung erhalten, summierte sich die Gesamtzahl der Grundsicherungsempfänger zum Jahresende 2023 auf rund 1,2 Millionen. Allerdings lag die Zahl der Empfänger von Grundsicherung im Alter damals noch deutlich niedriger: Im Dezember vergangenen Jahres erhielten knapp 690.000 Menschen Grundsicherung im Alter.

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