Die A1-Bescheinigung gilt für Entsendungen bis zu 24 Monaten. Für längere Aufenthalte muss eine Verlängerung oder eine neue Regelung getroffen werden. Aber auch bei kurzen Tätigkeiten wie Dienstreisen ist die A1-Bescheinigung notwendig, um die Sozialversicherung in Deutschland fortzuführen.

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Falls im Ausland eine Pflicht zur Einzahlung in das dortige Sozialversicherungssystem besteht, sollte die A1-Bescheinigung vorgelegt werden, um zu klären, ob eine Ausnahme gewährt werden kann. Lokale Sozialversicherungsbehörden können hierbei weiterhelfen. Trotz A1-Bescheinigung kann es allerdings vorkommen, dass im Gastland eine Verpflichtung zur Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen besteht. In solchen Fällen kann eine Erstattung der doppelt gezahlten Beiträge beantragt werden – abhängig von bilateralen Abkommen zwischen Deutschland und dem Gastland.

Freiwillige Einzahlungen in die Rentenversicherung sind möglich

Ein Umzug ins Ausland bedeutet nicht zwangsläufig, dass man auf die deutsche Rentenversicherung verzichten muss. Selbstständige haben die Möglichkeit, weiterhin freiwillige Beiträge zu leisten, um ihre Rentenansprüche zu sichern. Die freiwillige Versicherung erfolgt grundsätzlich auf Antrag. Dieser kann zum Beispiel in einer Auskunfts- und Beratungsstelle oder bei einem Versichertenberater / Versichertenältesten gestellt werden.

Die Höhe der freiwilligen Beiträge kann flexibel gewählt werden. Es gibt Mindest- und Höchstbeiträge, die jährlich angepasst werden. Für das Jahr 2024 beträgt der Mindestbeitrag 83,70 Euro pro Monat und der Höchstbeitrag 1.320,60 Euro pro Monat. Selbstständige können selbst entscheiden, wie viel sie monatlich oder jährlich einzahlen möchten, wobei auch Einmalzahlungen möglich sind.

Besondere Regelungen für digitale Nomaden

Digitale Nomaden profitieren oft von speziellen Visa-Programmen, die es ihnen erlauben, ohne festen Wohnsitz zu arbeiten. Länder wie Portugal und Estland bieten spezielle "Digital Nomad Visa" an, die eine legale und steuerlich abgesicherte Tätigkeit ermöglichen. Allerdings sind die Visa an Bedingungen geknüpft:

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  • Portugal: Portugal bietet ein Digital Nomad Visa, das Nicht-EU-Bürgern erlaubt, bis zu einem Jahr im Land zu arbeiten, mit der Möglichkeit der Verlängerung. Bewerber müssen ein monatliches Einkommen von mindestens 3.280 Euro nachweisen. Die Bewerbung erfolgt online.
  • Spanien: Das spanische Digital Nomad Visa wurde 2023 eingeführt und erlaubt es Remote-Arbeitern und Freiberuflern, bis zu zwölf Monate in Spanien zu bleiben – mit der Möglichkeit, auf bis zu fünf Jahre zu verlängern. Die Einkommensanforderungen betragen mindestens 2.400 Euro pro Monat.
  • Italien: Italien bietet seit 2024 ein Digital Nomad Visa für hochqualifizierte Nicht-EU-Bürger an. Bewerber müssen ein jährliches Mindesteinkommen von 27.900 Euro nachweisen sowie eine Krankenversicherung, die für die gesamte Aufenthaltsdauer in Italien gilt. Die Visa-Laufzeit beträgt ein Jahr, kann aber verlängert werden.
  • Estland: Estland war eines der ersten Länder, das ein spezielles Visum für digitale Nomaden einführte. Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr. Voraussetzung ist ein monatliches Einkommen von mindestens 4.500 Euro vor Steuern in den letzten sechs Monaten.
  • Kroatien: Kroatien bietet ein Visum für digitale Nomaden, das einen Aufenthalt von bis zu einem Jahr ermöglicht. Bewerber müssen ein monatliches Einkommen von etwa 2.350 US-Dollar oder 17.822,50 HRK (ca. 2.350 Euro) nachweisen. Nach Ablauf des Visums ist eine erneute Bewerbung erst nach sechs Monaten möglich.

Diese speziellen Visa ermöglichen es digitalen Nomaden, ihre Arbeit von verschiedenen Ländern aus fortzusetzen, wobei sie oft steuerliche Vorteile und vereinfachte Aufenthaltsregelungen genießen. Die genauen Anforderungen und Prozesse variieren je nach Land, weshalb eine gründliche Recherche und Vorbereitung unerlässlich sind.

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