Wie gut sind mittelständische Unternehmen über die betriebliche Altersvorsorge informiert? Und kennen sie die Risiken, die mit bestimmten Durchführungswegen verbunden sind? Um dies herauszufinden, hat die ALH Gruppe eine forsa-Umfrage in Auftrag gegeben. Befragt wurden systematisch ausgewählte Kapitalgesellschaften mit 20 bis 500 Mitarbeitern aus verschiedenen Branchen. Die Umfrage wurde vom 1. bis 23. Februar 2024 durchgeführt und umfasste 202 Unternehmen.

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Die Ergebnisse zeigen, dass deutsche Unternehmen erhebliche Wissenslücken haben, sowohl in Bezug auf die Risiken der betrieblichen Altersvorsorge als auch hinsichtlich ihrer finanziellen Vorsorge. Ein Viertel der befragten Firmen bietet eine sogenannte Direktzusage an. Diese ist etwas häufiger bei größeren Mittelständlern mit 50 bis 500 Mitarbeitenden verbreitet. Direktzusagen werden tendenziell öfter für die Führungsebene angeboten, also für die Geschäftsführung und Mitarbeitende mit Führungsverantwortung.

Der Unterschied:

  • Bei einer Direktversicherung schließt der Arbeitgeber in der Regel eine Lebens- oder Rentenversicherung für den Arbeitnehmer ab. Die Beiträge werden direkt an die Versicherungsgesellschaft gezahlt. Hier übernimmt ein externer Versicherer die Auszahlung.
  • Anders hingegen bei der Direktzusage: Auch als Pensionszusage bekannt, verpflichtet sich hier der Arbeitgeber, dem Arbeitnehmer im Rentenfall die vereinbarte Rente zu zahlen. Diese Verpflichtung wird durch Rückstellungen in der Bilanz des Arbeitgebers abgesichert. Und sie gilt unabhängig vom wirtschaftlichen Erfolg des Unternehmens: auch wenn es mal schlecht läuft, muss die Direktzusage bedient werden. Die Finanzierung erfolgt direkt durch den Arbeitgeber, der dafür Rückstellungen bildet.

Die Hälfte der befragten Unternehmen hat Direktzusagen nicht ausfinanziert

Doch genau bei diesen Rückstellungen zeigen sich gefährliche Lücken. Die Hälfte der befragten Unternehmen, die eine Direktzusage anbieten, haben ihre Pensionsverpflichtungen nicht voll ausfinanziert. Sie haben teilweise Deckungslücken von mehr als 50 Prozent. Das kann zum Beispiel zum Problem werden, wenn eine Firma verkauft oder altersbedingt an einen Nachfolger übergeben werden soll. Dann werden die nicht bzw. nicht voll gedeckten Pensionsverpflichtungen mit übernommen. Soll das Unternehmen aufgelöst werden, ist das nicht möglich, solange es noch Pensionsverpflichtungen zu erfüllen hat.

Das Risiko wird von den meisten offenbar nicht erkannt: Weniger als 20 Prozent der familiengeführten Mittelständler glauben, dass die betriebliche Altersversorgung ein Risikofaktor für die Nachfolgeregelung ihres Unternehmens sein könnte. Und auch, wenn die Unternehmen Rat von außerhalb suchen, bleiben die Probleme oft unerkannt. Zwar nehmen mehr als die Hälfte der Mittelständler, bei denen in den nächsten zehn Jahren eine Nachfolgeregelung ansteht, eine externe Beratung zu ihren Pensionsverpflichtungen in Anspruch, so ein weiteres Ergebnis der Umfrage, doch meist geschieht dies durch den Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Hier bestehe ein großer Nachholbedarf für spezialisierte Vermittler und bAV-Berater, um die Unternehmen über ihre Möglichkeiten umfassend aufzuklären und zu beraten, empfielt die AHL Gruppe. Eine Botschaft, die sich auch an spezialisierte Makler richtet.

Zudem gibt es Möglichkeiten, die Risiken teilweise zu delegieren bzw. aufzufangen. “Bei einer Direktzusage trägt der Arbeitgeber selbst die Versorgungspflicht. Deshalb muss er in der Bilanz Rückstellungen bilden. Mit Hilfe von z. B. einer Rückdeckungsversicherung oder Fonds (mit Verpfändung oder im Rahmen einer Treuhandlösung) kann der Arbeitgeber seine Pensionsverpflichtungen ausfinanzieren und so seine Bilanz entlasten“, berichtet der Versicherer im Pressetext.

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Um Pensionsverpflichtungen auszufinanzieren oder auszulagern, gibt es neben der Rückdeckungsversicherung weitere Möglichkeiten. Dazu gehören die Fondsanlage im (Treuhand-)Depot oder die Auslagerung auf externe Versorgungsträger wie Unterstützungskassen und Pensionsfonds. Mit einer Liquidationsdirektversicherung können Arbeitgeber ihre Pensionsverpflichtungen sowie die damit verbundene rechtliche Haftung übertragen.

mit Pressematerial ALH Gruppe