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Die „Hebel- Spitzenreiter“ haben keinen Grund zur Panik

Wie steht es nun um jene Unternehmen, die Übergangsmaßnahmen für versicherungstechnische Rückstellungen besonders stark zur Verbesserung ihrer Quoten nutzen? Auch hier gibt es keinen Grund zur Panik:

  • So hebt zum Beispiel die Condor Leben ihre Quote durch Übergangsmaßnahmen nach Paragraf 352 VAG um 995,85 Prozentpunkte, allerdings liegt die Basisquote ohne Hilfen bei 395,38 Prozent (und damit über dem Branchenschnitt).
  • Die R+V VVaG Leben hebelt ihre Quote durch Übergangsmaßnahmen nach Paragraf 352 VAG um 1038,64 Prozentpunkte, allerdings liegt die Basisquote ohne Hilfen bei 367,64 Prozent (und damit ebenfalls über dem Branchenschnitt).
  • Die Signal Iduna Leben a.G. hebelt zwar durch Maßnahmen nach 352 VAG die Solvenzquote um hohe 1201,07 Prozentpunkte nach oben, die Basisquote ohne Maßnahmen liegt aber immer noch bei 190,61 Prozent (zwar unterhalb des Branchenschnitts, aber das Extremereignis würde fast zwei Mal durch Eigenmittel gestemmt).

Was hier bei den Spitzenreitern der Hebelwirkung (gemäß 352 VAG) anschaulich wird, trifft auf viele Versicherer zu: sie werden zwar Quoten vorweisen, die weniger beeindrucken. Aber dennoch erfüllen schon jetzt diese Quoten die aufsichtsrechtlichen Maßgaben von 2032 souverän.

Wer aktuell nur schwer über die aufsichtsrechtliche Hürde kommt oder diese reißt

Wer es mit der neuen Quotenregel hingegen schwer haben dürfte, das sind jene Unternehmen, die nach aktuellem Stand die aufsichtsrechtliche Hürde reißen oder nur mit Mühe erreichen. Betroffen ist:

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  • Die LVP Leben: Die LVP Leben weist aktuell die schlechtere Basisquote ohne Hilfsmaßnahmen aus: 13,77 Prozent. Damit verfehlt das Unternehmen die aufsichtliche Hürde deutlich. Mit VA kommt die LVP Leben aber ebenfalls nur auf 56,69 Prozent. Erst die Übergangsmaßnahmen nach 352 VAG – also jene, die nun anders gehandhabt werden sollen – sichern eine durchaus respektable Quote von 584,66 Prozent.
  • Die Öffentliche Oldenburg Leben: Die Öffentliche Oldenburg weist aktuell eine Basisquote (ohne Hilfsmaßnahmen) von 49,15 Prozent aus. Die Volatilitätsanpassung (die auch nach 2032 noch zulässig ist) hebt die Quote auf 63,63 Prozent. Erst die Übergangsmaßnahmen nach 352 VAG sichern solide 342,12 Prozent.
  • Die Athora Leben: Niedrige Quoten sind häufiger in der Vergangenheit Probleme auch der Run-off- Versicherer gewesen (Versicherungsbote berichtete). Die Athora hat eine Basisquote von 87,31 Prozent und hebt diese durch die Volatilitätsanpassung auf 96,88 Prozent. Erst die Übergangsmaßnahmen nach 352 VAG sichern sodann die solide Quote von 411,72 Prozent.

Solche Versicherer, die bisher nur durch Übergangsmaßnahmen nach Paragraf 352 VAG solide Quoten erzielten, könnten durch neue Anforderungen gestresst werden. Dies wird auch weitere Versicherer betreffen, falls das Zinsniveau wieder auffallend sinkt. Denn gerade bei knappen Zahlen entscheidet die Summe aus Basisquote und der (auch weiterhin möglichen) Volatilitätsanpassung über die „Manndeckung“ – kommt die Summe von Basisquote + VA nicht über 100 Prozent, müssen betroffene Unternehmen der BaFin eine Art Sanierungsplan vorlegen (und damit Rechenschaft über ihre Ausgaben ablegen). Eine regelmäßig aktualisierte Liste mit Solvenzquoten ist auf der Webseite der Experten von Assekurata verfügbar. Die aktuelle Pressemitteilung des GDV ist auf dem GDV-Portal zu finden.

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