Die Versicherungswirtschaft spricht sich für eine geringere Anhebung der Anwalts- und Gerichtskosten aus als bisher vom Gesetzgeber geplant. Jörg Asmussen, Hauptgeschäftsführer des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV), warnte, dass die geplanten Gebührenerhöhungen von bis zu neun Prozent insbesondere für Verbraucher mit niedrigen Streitwerten eine finanzielle Hürde darstellen könnten: „Für viele Verbraucherinnen und Verbraucher könnte es sonst aus Kostengründen schwieriger werden, ihr Recht durchzusetzen.“ Die GDV-Stellungnahme zum Kostenrechtsänderungsgesetz 2025 unterstreicht die Notwendigkeit, die geplanten Anhebungen moderat zu gestalten, um den Zugang zum Recht nicht zu erschweren.

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Versicherer warnen vor Rechtshindernis durch steigende Gebühren

In ihrer Stellungnahme betonen die Versicherer, dass die Kosten für Anwälte und Gerichte bereits jetzt eine erhebliche finanzielle Belastung für viele Rechtsuchende darstellen. „Werden die Gebühren erneut angehoben, könnten sie möglicherweise sogar zum Rechtshindernis werden“, so Asmussen. Besonders betroffen seien Rechtssuchende ohne Rechtsschutzversicherung, während die Rechtsschutzversicherer durch die geplanten Gebührenerhöhungen mit einer Gesamtkostensteigerung von sieben Prozent rechnen.

Vorschlag: Begrenzter Anstieg für niedrige Streitwerte

Die Versicherungswirtschaft schlägt vor, den Anstieg der streitwertgebundenen Gebühren im unteren Bereich – also bei Streitwerten bis zu 5.000 Euro – deutlich geringer ausfallen zu lassen. Asmussen betonte, dass die Rechtskosten sonst in keinem realistischen Verhältnis zum Streitwert stünden. In bestimmten Bereichen setzen sich die Versicherer sogar für eine Absenkung der Gebühren ein. Effizienzgewinne und Kostenvorteile, die durch digitalisierte Abläufe und Arbeitsweisen entstehen, sollten an die Rechtsuchenden weitergegeben werden, insbesondere bei Massenverfahren wie dem Dieselskandal.

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Kein Bedarf für hohe Gebührensteigerung

Laut GDV haben die Umsätze der Anwaltschaft trotz allgemeiner Preissteigerungen durch die inflationsbedingt gestiegenen Streitwerte bereits spürbar zugenommen. Zudem wurden die Anwaltsgebühren bereits 2021 um mehr als zehn Prozent erhöht. „Seit Januar 2021 müssen Verbraucherinnen und Verbraucher bereits einen Anstieg des allgemeinen Preisniveaus saisonbereinigt von über 16 Prozent hinnehmen“, so Asmussen. Eine weitere Anhebung der Anwalts- und Gerichtskosten um bis zu neun Prozent sei daher aus Sicht des GDV nicht gerechtfertigt und könne den Zugang zum Recht erschweren.