Rund eine Millionen Menschen erhalten derzeit eine Rente nach dem sogenannten Fremdrentengesetz (FRG). Das berichtet die WirtschaftsWoche und beruft sich auf Zahlen der Deutschen Rentenversicherung. Konkret bedeutet dies, dass die Anspruchsberechtigten ganz oder teilweise eine Rente beziehen, ohne dass sie hierfür Beiträge in die Rentenkasse eingezahlt haben.

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Das Fremdrentengesetz wurde bereits 1957 eingeführt. Das Gesetz diente ursprünglich dazu, Rentenansprüche für deutsche Vertriebene und Flüchtlinge des Zweiten Weltkriegs, die im Ausland gearbeitet hatten, in das deutsche Rentensystem zu integrieren und anzuerkennen. Doch im Laufe der Jahre wurde es immer wieder überarbeitet und erweitert.

Anspruch auf Fremdrenten haben stark vereinfachend unter anderem folgende Personengruppen:

  • Vertriebene und Spätaussiedler: Personen, die als Vertriebene oder Spätaussiedler nach Deutschland gekommen sind und die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen oder als deutsche Volkszugehörige anerkannt sind. Die entsprechenden Vertriebenen oder Spätaussiedler müssen einen Vertriebenenausweis nach dem Bundesvertriebenengesetz besitzen oder als Spätaussiedler anerkannt sein.
  • Flüchtlinge und Vertriebene des Zweiten Weltkriegs: Personen, die infolge des Zweiten Weltkriegs ihre Heimat verloren haben und nach Deutschland geflüchtet oder vertrieben worden sind. Dazu zählen Deutsche aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten sowie aus den Ländern Osteuropas.
  • Personen aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten: Menschen, die aus den ehemals deutschen Gebieten östlich der Oder-Neiße-Linie stammen und nach Deutschland übergesiedelt sind. Hierzu zählen unter anderem Schlesien, Pommern oder Ostpreußen: Gebiete, die infolge der Potsdamer Konferenz 1945 an Polen oder die Sowjetunion abgetreten wurden.
  • Heimatlose Ausländer: Personen, die als heimatlose Ausländer anerkannt sind und ihren dauerhaften Aufenthalt in Deutschland haben. Hierzu zählen zum Beispiel Überlebende der Konzentrationslager oder ehemalige Zwangsarbeiter, die nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland geblieben sind.

Mehrere Gesetzesnovellen haben den Kreis der Anspruchsberechtigten in den 90er Jahren erweitert. So haben auch ehemalige DDR-Bürger Anspruch auf Fremdrente, wenn sie zum oben genannten Personenkreis gehören und beispielsweise aus Schlesien flüchten mussten. Ebenso können Menschen, die zu Zeiten des Bürgerkriegs aus dem ehemaligen Jugoslawien nach Deutschland kamen, Anspruch auf Fremdrente haben.

Fremdrente: Debatte über Finanzierung

Für die Rentenversicherung sind Fremdrenten durchaus teuer. 2020 mussten hierfür 6,5 Milliarden Euro aufgewendet werden, berichtet die „WirtschaftsWoche“. Doch da diese Zahlungen nicht durch Beiträge gedeckt sind, müssen sie von den rentenversicherten Beitragszahlern teilweise mit finanziert werden. Nur zum Teil seien diese Fremdrenten durch Bundeszuschüsse bzw. Steuern gedeckt, so heißt es in dem Bericht.

Die Fremdrenten fallen unter die sogenannten versicherungsfremden Leistungen der Deutschen Rentenversicherung. Dabei handelt es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben, die der Rentenversicherung mehr oder weniger aufgebürdet werden, ohne dass es eine genaue Definition dafür gibt, was genau darunter fällt. Der Bund pauschalisiert diese Kosten, ohne sie exakt benennen zu können. Je nach Definition gibt die Deutsche Rentenversicherung für 2020 Kosten zwischen 63 Milliarden und 112 Milliarden Euro an.

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Wiederholt wurden Forderungen nach einer Reform der versicherungsfremden Leistungen laut. Unter anderem setzt sich die FDP dafür ein, dass diese Leistungen aus der deutschen Rentenversicherung ausgegliedert werden. „Es kann nicht sein, dass gesamtgesellschaftliche Aufgaben durch das Kollektiv der Beitragszahler gestemmt werden müssen“, sagte Anja Schulz, Rentenexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, im Mai der WirtschaftsWoche. Versicherungsfremde Leistungen seien auch eine Möglichkeit, die Schuldenbremse zu umgehen. "Eigentlich müssten die exakten Ausgaben hierfür im Bundeshaushalt auftauchen. „Es widerspricht meinem Verständnis der Schuldenbremse, wenn Kosten in die Sozialversicherungen verlagert werden“, sagte Schulz dem Blatt.