Für das Jahr 2025 soll der Bundeszuschuss um eine Milliarde Euro reduziert werden. Weitere Kürzungen sind für die Jahre 2026 und 2027 geplant – um 700 Millionen Euro bzw. 300 Millionen Euro. Die fehlenden Mittel sollen durch die Milliardenrücklage der Rentenkasse kompensiert werden. Laut Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) werden diese Kürzungen keine unmittelbaren Auswirkungen auf die Beitragszahler haben, und der Beitragssatz soll bis 2027 stabil bei 18,6 Prozent bleiben.

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Die Regierung argumentiert, dass die Kürzungen mit Blick auf die finanzielle Stabilität der Deutschen Rentenversicherung vertretbar sind. Ein Sprecher betonte, dass die geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative, die unter anderem eine Erhöhung der Beschäftigungsrate durch verschärfte Mitwirkungspflichten und Zumutbarkeitsregelungen vorsieht, positiv auf die Rentenfinanzen wirken werden.

Insgesamt umfasst der Etat des Arbeitsministeriums im kommenden Jahr rund 179,3 Milliarden Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil muss zudem beim Bürgergeld mit 4,7 Milliarden Euro weniger auskommen als im laufenden Jahr, was weitere Einsparungen und gesetzliche Anpassungen erforderlich macht.

Deutsche Rentenversicherung kritisiert Kürzungspläne

Die Deutsche Rentenversicherung teilte auf Anfrage von Versicherungsbote mit: „Die Bundesregierung bricht mit der beabsichtigten Kürzung der Bundeszuschüsse erneut feste Finanzierungszusagen gegenüber der gesetzlichen Rentenversicherung. Sollte der Bundestag dem zustimmen, wäre dies bereits die vierte Kürzung innerhalb von drei Jahren. Die Konsolidierung des Bundeshaushalts hat zweifellos eine hohe Priorität. Sie darf jedoch nicht zum wiederholten Male zu Lasten der Beitragszahlenden und Rentenbeziehenden der gesetzlichen Rentenversicherung gehen. Mit der nochmaligen Kürzung der Bundeszuschüsse setzt die Bundesregierung das Vertrauen in die Verlässlichkeit ihrer Zusagen aufs Spiel. Auch entsteht dadurch kein wirklicher Spareffekt, denn an den Ausgaben der Rentenversicherung ändert sich nichts.
Die Rücklage der Rentenversicherung ist derzeit noch gut gefüllt, weil seit längerem bereits höhere Beiträge gezahlt werden als eigentlich notwendig wären. Die vom Gesetzgeber eingezogene untere Halteline von 18,6 Prozent für den Beitragssatz hat - so wie angestrebt- dazu geführt, dass die Beitragszahlerinnen und Beitragszahler einen Puffer für die anstehenden demografischen Herausforderungen geschaffen haben. Dieser wird ihnen nun durch die beabsichtigte Kürzung der Bundeszuschüsse wieder genommen. Der Bund steht damit erneut nicht zu seinem Finanzierungsanteil und bedient sich weiter bei der Rentenversicherung. Das ist für eine langfristig wirkende Rentenversicherung keine verlässliche Finanzierung.“

Nach Ansicht der Rentenversicherung bleibt die Kürzung der Zuschüsse nicht folgenlos für die Beitragszahler. Die nun neu geplanten Kürzungen in Höhe von 2 Mrd. Euro würden künftig für die Bildung von Rücklagen fehlen. Zudem geht die DRV davon aus, dass die Rentenbeiträge stärker steigen würden. „Daher wird nach jetzigem Stand im Jahr 2028 ein um 0,1 Prozentpunkte stärkerer Anstieg als bisher erwartet wahrscheinlicher.“

Die Deutsche Rentenversicherung wies in ihrem Statement zudem darauf hin, dass bereits 2022 die Bundesregierung vier Sonderzahlungen von jeweils 500 Millionen Euro für die Jahre 2022 bis 2025 abgeschafft hat. Darüber hinaus wurden durch Haushaltsfinanzierungsgesetze die Erhöhungsbeträge zum zusätzlichen Bundeszuschuss für die Jahre 2024 bis 2027 um jährlich 1,2 Milliarden Euro gekürzt. Zusammen mit den nun geplanten Kürzungen von insgesamt 2 Milliarden Euro in den Jahren 2025 bis 2027 belaufe sich der von der Rentenversicherung zur Haushaltskonsolidierung erbrachte Beitrag bis 2027 auf über 8,8 Milliarden Euro, so die DRV gegenüber Versicherungsbote.

Die DRV ergänzte, dass der Bundeszuschuss durch das geplante Rentenpaket II in diesem und in den kommenden Jahren niedriger ausfällt, als nach geltendem Recht. Den Optimismus des BMAS, wonach sich die geplanten Maßnahmen der Wachstumsinitiative positiv auf die Finanzen der DRV auswirken würden, teilt die DRV nicht. Konkrete Informationen zur Umsetzung der geplanten Maßnahmen und den erwarteten Auswirkungen auf die Beschäftigung lägen nicht vor. Deshalb könnten die Auswirkungen der Wachstumsinitiative nicht abgeschätzt werden, so die DRV.

Bundeszuschuss ist kein ‚Almosen‘

Wichtig für die Debatte um den Bundeszuschuss zur Rentenversicherung ist, dass es sich beim Bundeszuschuss nicht um ein ‚Almosen‘ oder eine Art freiwilliger Leistung des Bundes handelt. Vielmehr soll der Bundeszuschuss (auch) versicherungsfremde Leistungen, die von der Rentenversicherung erbracht werden, pauschal abgelten.

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Der Bundesrechnungshof kritisierte, dass die DRV die versicherungsfremden Leistungen nach eigenen Annahmen berechnet. Zum Mangel an Transparenz schreibt der Bundesrechnungshof: „Weder dem Parlament noch der Öffentlichkeit ist bekannt, welche gesamtstaatlichen Leistungen die Rentenversicherung erbringt. Zwar gibt es keine gesetzliche Regelung, die einen direkten Zusammenhang zwischen der genauen Höhe der Bundeszuschüsse und der genauen Höhe der versicherungsfremden Leistungen herstellt. Allerdings ergibt sich sehr wohl ein sachlicher Zusammenhang, weil gesamtstaatliche Aufgaben von der gesamten Gesellschaft, also aus Steuermitteln, und Versicherungsleistungen aus Beitragsmitteln zu finanzieren sind. Andernfalls finanzieren die Beitragszahlenden Leistungen, die Aufgaben des Gesamtstaates sind, oder die Steuerzahlenden finanzieren Versicherungsleistungen. Deshalb ist es sinnvoll, die Höhe der versicherungsfremden Leistungen offenzulegen. Dies würde Transparenz bei den versicherungsfremden Leistungen schaffen.“

Das Bundesarbeitsministerium (BMAS) kritisiert seinerseits den Bundesrechnungshof, weil dieser den Eindruck erwecke, es bestehe ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen den versicherungsfremden Leistungen und den Bundeszuschüssen. Das BMAS führte gegenüber dem Rechnungshof aus, dass die Bundeszuschüsse in der umlagefinanzierten Rentenversicherung „multifunktional“ seien. Sie dienten nicht allein der Abdeckung von versicherungsfremden Leistungen. Durch die Bundeszuschüsse komme vielmehr „die Gesamtverantwortung des Staates für die Stabilität und Tragfähigkeit der Alterssicherung zum Tragen“.