Seit 19.07.2024 ist Schluss: Die Privat-Rente Komfort, VL Aktiv und Flex Leben wurden aus dem Vertrieb der Targo Lebensversicherung AG (TAL) und der Targobank gestrichen. Das geht aus einem internen Schreiben der HDI-Gruppe hervor, das Versicherungsbote vorliegt.

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Hintergrund der Entscheidung sind demnach wiederholt erhöhte Stornoquoten. Auch neu erarbeitete Maßnahmen zur Senkung der Stornoquote hätten keine signifikante Änderungen herbeiführen können, heißt es weiter.

Auf Bestandsverträge würde sich die Entscheidung nicht auswirken. Bedingungsgemäße Vertragsoptionen könnten weiterhin „uneingeschränkt ausgeübt werden“, so die HDI-Gruppe. In dem Schreiben wird auch die Finanzstärke der Gruppe betont. Die Solvenzquote des Konzerns betrage 289 Prozent - dementsprechend sieht man sich weiterhin in der Lage, alle garantierten Leistungen gegenüber Kunden langfristig zu erfüllen.

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Stornoquote vs Wohlverhalten

„Um regulatorischen Wohlverhaltensregeln zu entsprechen, haben sich beide Häuser [Targobank und TAL] gemeinsam dazu entschieden, den Vertrieb der Produkte einzustellen“, heißt es in dem Schreiben. Bei den angesprochenen Wohlverhaltensregeln geht es um ein Merkblatt der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin). Dessen wichtigstes Ziel ist die Kostensenkung im Lebensversicherungs-Bereich und die Erreichung des Kundennutzens.
Um den zu bewerten, sollen die Versicherer auch berücksichtigen, dass nicht alle Kunden die Verträge bis zum Ende der Ansparphase durchhalten. Insbesondere bei langfristigen Produkten kündigt oftmals ein großer Teil seine Verträge vor Ablauf der Ansparphase, gibt die BaFin zu bedenken. Diesbezüglich schiebt die Behörde keineswegs den Schwarzen Peter den Versicherern zu, sondern hebt auf die sich ändernden Interessen der Versicherungsnehmer ab. In vorzeitigen Vertragskündigungen „spiegelt sich wider, dass es bei langen Laufzeiten dazu kommen kann, dass sich Lebensumstände oder Interessen der Versicherungsnehmer während der Vertragslaufzeit in einer bei Vertragsabschluss noch nicht vorhergesehenen Weise ändern“, schreibt die BaFin.
Wenn für den Zielmarkt eines Produktes anhand vorliegender Daten damit zu rechnen ist, dass ein wesentlicher Anteil die Verträge vorzeitig kündigt, so sei dies bei der Prüfung des Kundennutzens zu berücksichtigen. Auch hierfür sind sogenannte Szenarioanalysen vorgesehen: Es werden also verschiedene Vertragskonstellationen mit Blick auf die Stornoerwartung errechnet. „Das Produkt muss für alle Angehörigen des Zielmarkts, die ihren Vertrag ab diesem Zeitpunkt kündigen, einen angemessenen Kundennutzen bieten. Andernfalls ist das Produkt für den Zielmarkt nicht geeignet“, fordert die BaFin.