Auslandsreisekrankenversicherung: „Kunden ist oft nicht bewusst, dass sie auch innerhalb von Europa sinnvoll ist“
Ferienzeit ist Reisezeit. Ein wichtiger Schutz bei Reisen ins Ausland ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Versicherungsbote fragte bei Stefan Huhn nach, was beachtet werden muss – Huhn ist Vorstand der R+V Krankenversicherung AG.
- Auslandsreisekrankenversicherung: „Kunden ist oft nicht bewusst, dass sie auch innerhalb von Europa sinnvoll ist“
- „Den Kunden muss bewusst sein, dass eine ARKV keine Krankenvollversicherung im Ausland darstellt“
Versicherungsbote: Welche Leistungen sollten in einer guten Reisekrankenversicherung unbedingt enthalten sein?
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Stefan Huhn: Grundsätzlich sollte aus meiner Sicht eine Auslandsreisekrankenversicherung (ARKV) umfangreichen Versicherungsschutz bieten. Tritt der Ernstfall im Ausland ein, ist es z. B. wichtig, dass die Behandlungsleistung nach oben hin nicht gedeckelt ist. Sonst bleiben Patienten im Zweifel auf hohen Kosten sitzen.
Wichtig ist auch, dass die ARKV für einen Rücktransport ins Heimatland leistet, vor allem dann, wenn dort die Behandlungsbedingungen besser sind. Beim Abschluss einer ARKV sollte auch darauf geachtet werden, was nach Ablauf der versicherten Zeit passiert. Hier sollte der Schutz so lange weiterlaufen, bis der Versicherte wieder transportfähig ist. Andernfalls verstreicht sonst der letzte versicherte Tag und Versicherte müssen alle weiteren Kosten selbst tragen.
Was sind die häufigsten Missverständnisse über Reisekrankenversicherungen?
Wir beobachten häufig, dass unseren Kunden nicht bewusst ist, dass auch innerhalb Europas eine Auslandsreise-Krankenversicherung sehr sinnvoll ist. Es stimmt zwar, dass die gesetzliche Krankenversicherung im EU-Ausland einige Kosten übernimmt, häufig bleiben die Patienten aber auf einem großen Teil selbst sitzen. Je nach Behandlung können das auch mal mehrere tausend Euro sein.
Welche Trends und Entwicklungen prägen aktuell die Reisekrankenversicherung?
Seit Corona beobachten wir, dass unsere Kundeninnen und Kunden unsicher sind, was mit ihrem Versicherungsschutz passiert, wenn sie im Ausland „stranden“ und nicht heimreisen können. Normalerweise gilt für die ARKV wie auch für jede andere Versicherung: Man muss sich vor einer Reise Gedanken machen, ob und wie man abgesichert sein möchte. Es ist wichtig, auch für diesen Fall Lösungen anzubieten und eine Verlängerung des Versicherungsschutzes anzubieten.
Wie beeinflusst die Digitalisierung diese Trends – zum Beispiel in der Schadenmeldung und Schadensteuerung?
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Wie auf alles andere hat die Digitalisierung natürlich auch auf die ARKV eine Auswirkung und bietet uns die Möglichkeit, unsere Kunden durch digitale Lösungen zu unterstützen. Wir bieten unseren Kunden mit der R+V-ArztSuche-App die Möglichkeit, weltweit den passenden Arzt zu finden (verfügbar auf der R+V-Webseite). Mit unserer 24-Stunden-Erreichbarkeit stellen wir sicher, dass unsere Kundinnen und Kunden uns 7 Tage die Woche zu jeder Tages- und Nachtzeit erreichen können und nicht auf Zeitzonen achten müssen. Aber auch vor Reiseantritt sind wir für unsere Kunden da. Über unsere Online-Abschlussstrecke bieten wir die Möglichkeit, die Versicherung „Last Minute“ abzuschließen, sofern sich der Kunde noch nicht im Reiseland befindet.
„Den Kunden muss bewusst sein, dass eine ARKV keine Krankenvollversicherung im Ausland darstellt“
Welche wichtigen Obliegenheiten sollten Vermittler unbedingt bei der Beratung ansprechen?
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Wichtig ist, dass den Kunden bewusst gemacht wird, dass man eine Auslandsreise-Krankenversicherung vor Antritt der Reise abschließen muss. Wartet man damit, bis man sich bereits im Ausland befindet, besteht für diesen Auslandsaufenthalt kein Versicherungsschutz. Darüber hinaus muss dem Kunden bewusst sein, dass eine ARKV keine Krankenvollversicherung im Ausland darstellt, sondern eine Notfallabsicherung. Sie leistet nicht für Behandlungen, wegen denen man ins Ausland reist oder bei denen bereits vor der Reise feststand, dass man sie auch im Ausland benötigen wird.
Gibt es spezifische Empfehlungen für Reisende in bestimmten Regionen oder Ländern?
Grundsätzlich ist eine ARKV im Ausland immer wichtig, egal wohin die Kunden reisen. Wer im Ausland eine gehobene Gesundheitsversorgung haben möchte, bleibt ohne eine ARKV häufig auf hohen Kosten sitzen. Einige Länder fordern bei der Einreise bereits den Nachweis über eine abgeschlossene ARKV. Ob das im gewünschten Reiseziel der Fall ist, sollte bereits vorher geprüft werden, um am Flughafen keine böse Überraschung zu erleben.
Wie können Versicherungsmakler proaktiv auf spezifische Gesundheitsrisiken in bestimmten Reisegebieten (z.B. tropische Krankheiten, politische Instabilität) reagieren und ihre Kunden entsprechend beraten?
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Gerade vor Fernreisen hilft es immer, auf der Website des Auswärtigen Amts vorbeizuschauen und sich über Reiserisiken zu informieren. Das kann natürlich auch ein gut vorbereiteter Vermittler für seinen Kunden übernehmen. Dort findet man beispielsweise Informationen zur politischen Lage im Land und zu benötigten Reiseimpfungen. Diese Impfungen werden in vielen Fällen von der Krankenkasse oder von der privaten Krankenversicherung bezuschusst. Wenn der Makler einen Rundum-Service bieten möchte, kann er auf den Websites der Krankenkassen oder im PKV-Tarif seines Kunden nachschauen, ob das auch für seine Absicherung gilt.
- Auslandsreisekrankenversicherung: „Kunden ist oft nicht bewusst, dass sie auch innerhalb von Europa sinnvoll ist“
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