Altersvorsorgedepot: Mehr Freiheiten und höhere Förderungen als Riester-Rente
Das geplante Altersvorsorgedepot soll flexible Auszahlungspläne, reduzierte Garantien und höhere steuerliche Förderungen bieten. Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, offenbart im Interview mit Versicherungsmakler Bastian Kunkel neue Details zu den geplanten Änderungen.
Die Bundesregierung plant die Einführung eines Altersvorsorgedepots, das mehr Freiheiten und höhere steuerliche Förderungen als die bisherige Riester-Rente bieten soll (Versicherungsbote berichtete). In einem Interview mit Versicherungsmakler Bastian Kunkel (Versicherungen mit Kopf) erklärte Florian Toncar, Staatssekretär im Bundesfinanzministerium, dass die steuerliche Förderung der Beiträge von 2.100 Euro auf 3.500 Euro pro Jahr erhöht werden soll. Zudem sollen diese Depots flexibel von Versicherungsvermittlern, Neobrokern und Banken angeboten werden und auch ein direkter Onlineabschluss soll möglich sein.
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Bestehende Riester-Verträge können in das neue Depot übertragen werden. Es wird möglich sein, die Beitragsgarantie von 100% auf beispielsweise 80% zu senken, um höhere Renditen zu erzielen. Sogar eine Reduzierung auf 0% Garantie wird möglich sein. Diese Änderungen sollen die Renditepotenziale erhöhen und den Wettbewerb stärken, indem ein einfacher Produktwechsel zu geringen oder keinen Kosten ermöglicht wird.
Die neue Lösung zielt darauf ab, allen Erwerbstätigen, einschließlich Selbstständigen, eine attraktive Altersvorsorge zu bieten. Die geplanten Änderungen, einschließlich eines verständlichen Designs, hoher Produktqualität, niedriger Kosten und hoher Transparenz, sollen die Altersvorsorge in Deutschland zukunftssicherer und effizienter gestalten.
Neu ist auch, dass das Altersvorsorgedepot sowohl Produkte ohne Versicherungsbezug (z.B. Fonds- oder ETF-Sparpläne) als auch Versicherungsprodukte mit abgesenkten Garantien (80 Prozent) sowie Produkte mit hundertprozentiger Beitragsgarantie umfassen soll. Laut Toncar soll der Wechsel zwischen diesen Produkten jederzeit möglich sein, um den Wettbewerb zu stärken und die Kosten zu senken. In der Auszahlungsphase werden neben der Verrentung auch Auszahlungspläne zugelassen, die bis zum 85. Lebensjahr reichen müssen.
Die Bundesregierung plant, den Reformentwurf noch im Sommer vorzustellen und die neuen Regelungen ab dem 1. Januar 2026 in Kraft zu setzen.
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