Zum Jahresende 2023 erhielten genau 1.761.252 Menschen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit, wie die aktuelle Rentenstatistik der Deutschen Rentenversicherung Bund zeigt. Die meisten erhielten eine Rente wegen voller Erwerbsminderung, das betraf 1.679.195 Personen, die weniger als drei Stunden pro Tag in irgendeinem Job arbeiten konnten. Weitere 78.463 Personen erhielten eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Zudem erhielten 3.594 Personen eine spezielle Rente für Bergleute, die in die Knappschaft eingezahlt haben.

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Wer Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung hatte, bekam durchschnittlich einen Zahlbetrag von 994,82 Euro im Monat ausgezahlt. Bei Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung betrug der Zahlbetrag nur 631,06 Euro im Monat. Der Rentenzahlbetrag gibt stark vereinfachend wieder, was Rentnerinnen und Rentner nach Abzug von Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen erhalten, aber vor Berücksichtigung der Steuer.

Um eine Erwerbsminderungsrente von der Deutschen Rentenversicherung zu erhalten, müssen strenge Kriterien erfüllt sein. Teilweise Erwerbsminderung bedeutet, dass jemand weniger als sechs Stunden täglich in einem Beruf arbeiten kann, und volle Erwerbsminderung liegt vor, wenn jemand weniger als drei Stunden täglich arbeiten kann. Diese Einschränkungen müssen länger als sechs Monate bestehen. Zudem sind mindestens fünf Jahre Beitragszeit nachzuweisen, davon drei Jahre Pflichtbeiträge in den letzten fünf Jahren.

Mehr Frauen als Männer betroffen

Laut Statistik erhalten mehr Frauen als Männer eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit. 963.698 Frauen und 797.554 Männer beziehen diese Rente nach dem Sechsten Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI). Damit sind rund 21 Prozent mehr Frauen betroffen als Männer.

Die Bundesregierung hat zum 1. Juli 2024 das EM-Renten-Bestandsverbesserungsgesetz in Kraft gesetzt, das Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner bringt. Rentnerinnen und Rentner, die ihre Erwerbsminderungsrente zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 begonnen haben, erhalten einen pauschalen Zuschlag, dessen Höhe vom Rentenbeginn abhängt. Auch Alters- und Hinterbliebenenrenten, die direkt an diese Erwerbsminderungsrenten anschließen, profitieren von diesem Zuschlag, wie die Deutsche Rentenversicherung (DRV) mitteilt. Hierzu hat die Deutsche Rentenversicherung auf ihrer Webseite ein "Frequently Asked Questions" veröffentlicht, das wichtige Informationen bündelt. Der Zuschlag beträgt:

  • 7,5 Prozent bei einem Rentenbeginn zwischen Januar 2001 und Juni 2014
  • 4,5 Prozent bei einem Rentenbeginn zwischen Juli 2014 und Dezember 2018