Verjährung vs. Nachhaftung: die Grundlagen
Ein wichtiges Thema bei der Berufshaftpflicht-Versicherung sind Schäden, die sich erst mit einer zeitlichen Verzögerung ereignen. Durch die Tatsache, dass es sich um einen sogenannten gedehnten Schadenfall handelt, greift die Occurrence -Theorie (Schadenereignis-Theorie). Dabei ist dann zu unterscheiden, ob sich der Grund für den Schaden während der Vertragslaufzeit der Berufshaftpflicht-Versicherung ereignete (Verjährung) oder nach deren Ende (Nachhaftung).
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Die regelmässige Verjährung beträgt drei Jahre (Paragraf 195 BGB). Die längst-mögliche Verjährung bei einem Berufshaftpflicht-Schaden ist 30 Jahre (Paragraf 197 Abs. 1 Satz 1 BGB). Alle Heilwesen-Versicherer leisten auch für solche Spätschäden.
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Die Nachhaftung - ein Schaden, der nach Beendigung des Haftpflicht-Vertrags entsteht - ist eher theoretischer Art. Eines der wenigen Beispiele hierfür ist, dass ein Arzt am letzten Tag seiner aktiven Niederlassung ein Rezept ausstellt und der Patient dies erst später - nach Beendigung der ärztlichen Tätigkeit - einlöst und die Medikamente eine ungewollte Wirkung haben, wie z.B. einen anaphylaktischen Schock.
Einige Haftpflicht-Versicherer haben eine Nachhaftungszeit von drei oder fünf Jahren. Einige wenige bieten auch eine lebenslange Nachhaftung.
Beitrag und Rabattierungsmöglichkeit
Der Beitrag ist abhängig von der Fachrichtung und dem Behandlungsspektrum. Die Frage, ob nur konservativ oder auch operativ, ob ambulant oder auch stationär behandelt wird, hat ebenso Einfluss auf die Beitragshöhe wie die Anzahl angestellter Behandler. Das Beitragsspektrum ist sehr groß: Während für einen ambulant, konservativ tätigen Hausarzt eine Jahresprämie von ca. 600 Euro p.a. (netto) fällig werden, beläuft sich die Prämie für einen ambulant, operativ tätigen Orthopäden auf ca. 3.500 Euro p.a. (netto). Es gibt nur geringe Beitragsunterschiede zwischen den einzelnen Haftpflicht-Versicherern.
Die meisten Versicherer gewähren bei einer dreijährigen Vertragslaufzeit einen Rabatt von zehn Prozent des Beitrags. Manche Heilwesen-Versicherer gewähren einen weiteren Beitragsnachlass beim Verwenden spezieller Aufklärungsbögen, bei Existenzgründungen und der gemeinsamen Absicherung einer Praxisgemeinschaft.
Empfehlung bei der Auswahl der Versicherer
Während der überwiegende Teil des bisherigen Artikels aus objektiver Sicht formuliert ist, ist die Empfehlung für einen Haftpflicht-Versicherer subjektiv und basiert auf unserer Erfahrung bei Tausend Finanz.
Solange es nicht zu einem Schaden kommt, ist es völlig gleich, bei welchen Versicherer der Vertrag besteht. Im Schadenfall allerdings ist es für den Behandelnden eminent wichtig, ob der Versicherer über eine auf das Heilwesen spezialisierte Schadenabteilung verfügt.
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Als zwei unsere Kunden Post von der Staatsanwaltschaft erhielten, aus der der Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung und einmal gar der fahrlässigen Tötung hervor ging, konnte der professionelle Umgang des Versicherers, der sich auf Heilwesen spezialisiert hat, schnell für eine Beruhigung sorgen. Anders ging es einem unserer Kunden, dessen Schadensachbearbeiter ihm bei einem ähnlichen Vorwurf telefonisch mitteilte, dass er nur noch kurz den Tankstellenschaden bearbeiten muss und er ihm dann zur Verfügung stehe.
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