Reisekrankenversicherung: „Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!“
Die Koffer sind gepackt, die Urlaubszeit steht an. Was im Gepäck nicht fehlen sollte, ist die Reisekrankenversicherung. Versicherungsbote hat bei Dr. Ulrich Seubert nachgefragt – Fachbereichsleiter Produktmanagement und Marketing beim Münchener Verein.
- Reisekrankenversicherung: „Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!“
- „Wenn im Ausland etwas passiert, muss die versicherte Person alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind“
Versicherungsbote: Welche Leistungen sollten in einer guten Reisekrankenversicherung unbedingt enthalten sein?
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Dr. Ulrich Seubert: Essenziell ist die Kostenübernahme, wenn im Ausland etwas passiert – ambulant beim Arzt, stationär im Krankenhaus oder ein provisorischer Zahnersatz. Aber auch Such-, Rettungs- und Bergungskosten bis 5.000 Euro und vor allem der medizinisch sinnvolle Rücktransport nach Deutschland müssen zwingend Leistungen sein. Für einen Rücktransport in einem Ambulanzflugzeug, das mit intensivmedizinischer Technik und Beatmungsgerät ausgestattet ist, können je nach Entfernung schnell bis weit über 100.000 Euro an Kosten entstehen. Diese übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen nie. Außerdem muss man beachten, dass die Dauer des Versicherungsschutzes passt: In der Regel ist die Leistungsdauer auf 56 Tage, bei guten Versicherungen auf 70 Tage pro Reise begrenzt.
Was sind die häufigsten Missverständnisse über Reisekrankenversicherungen?
Das größte Missverständnis ist der Glaube, dass man mit der Gesundheitskarte (europäische Krankenversicherungskarte, kurz EHIC) seiner Krankenkasse im Ausland so gut wie in Deutschland abgesichert ist. Die Gesetzliche Krankenversicherung leistet nur im EU-Ausland und Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen hat. Albanien, Kosovo und Monaco zählen beispielsweise nicht dazu. Für Bosnien-Herzegowina, Türkei und Tunesien benötigen Sie einen sogenannten Auslandsschein. Es empfiehlt sich, sich vor Reiseantritt zum Versicherungsumfang auf der Homepage des jeweiligen Krankenversicherers zu informieren.
Selbst wenn die Gesundheitskarte in Ihrem Reiseziel gültig ist, sollten Sie wissen, dass die Krankenkasse in der Regel nur bei Akuterkrankungen und Notfällen leistet. In vielen Ländern werden Sie vom Arzt oder Krankenhaus bei notwendigen Behandlungen um Vorkasse gebeten – auch wenn Sie die Gesundheitskarte vorlegen.
Für Reisen außerhalb Europas und der Abkommensstaaten dürfen gesetzlichen Krankenkassen keine Kosten übernehmen. Hier ist der Abschluss einer privaten Auslandsreise-Krankenversicherung zwingend angeraten. Das gilt auch für Privatversicherte, da der Rücktransport zusätzlich abzusichern ist.
Welche Trends und Entwicklungen prägen aktuell die Reisekrankenversicherung?
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Auf der einen Seite sollten gerade Reisekrankenversicherung schnell und einfach abschließbar sein – am besten noch am Abreisetag. Beim Münchener Verein können sich Makler ganz einfach einen individualisierten Abschlusslink generieren, den sie dem Kunden per E-Mail oder WhatsApp noch während des Boardings beim Abflug zusenden können. Auf der anderen Seite sollte im Leistungsfall auch alles schnell und unkompliziert gehen. Ein kostenloser 24/7-Reise-Notruf und die Belegeinreichung per App sind eigentlich schon Standard.
„Wenn im Ausland etwas passiert, muss die versicherte Person alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind“
Wie beeinflusst die Digitalisierung diese Trends – zum Beispiel in der Schadenmeldung und Schadensteuerung?
Dank Smartphone und Rechnungseinreichung per App hat sich die Schadenmeldung für den Kunden deutlich vereinfacht. Oft können schon im Urlaubsland die relevanten Belege eingereicht werden und die Regulierung damit deutlich verkürzt werden.
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Welche wichtigen Obliegenheiten sollten Vermittler unbedingt bei der Beratung ansprechen?
Wichtig ist natürlich, dass die Reisekrankenversicherung nicht leistet, wenn eine Behandlung im Ausland einer der Gründe für den Antritt der Reise war. Wenn im Ausland etwas passiert, muss die versicherte Person nach Möglichkeit für die Minderung des Schadens sorgen und alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind. Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!
Gibt es spezifische Empfehlungen für Reisende in bestimmten Regionen oder Ländern?
Beachten Sie am besten die Empfehlungen der Ständigen Impfkommission und der Deutschen Gesellschaft für Tropenmedizin, Reisemedizin und Globale Gesundheit zu Reiseimpfungen. Sonst bringen Sie möglicherweise ein Souvenir mit nach Hause, auf das Sie gerne verzichtet hätten.
Wie können Versicherungsmakler proaktiv auf spezifische Gesundheitsrisiken in bestimmten Reisegebieten (z.B. tropische Krankheiten, politische Instabilität) reagieren und ihre Kunden entsprechend beraten?
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Eine Reisekrankenversicherung empfiehlt sich grundsätzlich, wenn ein Kunde im Ausland Urlaub macht. Das Auswärtige Amt gibt im Internet aber für jedes Land der Welt Reise- und Sicherheitshinweise, die neben Gesundheits- und Sicherheitshinweisen auch ganz praktische Tipps zu Führerscheinanerkennung und Zoll beinhalten. Und wer sich ein exotisches Reiseziel ausgesucht hat, kann sich auf der Website auch vorsorglich in die Krisenvorsorgeliste eintragen lassen, um im Krisen- oder Katastrophenfall schnell informiert und ggf. in Krisenbewältigungsmaßnahmen einbezogen werden zu können.
- Reisekrankenversicherung: „Wer sich auf Mallorca den Knöchel bricht, für den gilt: Sanatorium statt Sangria!“
- „Wenn im Ausland etwas passiert, muss die versicherte Person alle Handlungen unterlassen, die der Genesung hinderlich sind“