Versicherungsbote: Welche Leistungen sollten in einer guten Reisekrankenversicherung unbedingt enthalten sein?

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Christian Fischer: Neben den grundlegenden Leistungen wie die Erstattung der Kosten für medizinisch notwendige ambulante, stationäre und zahnärztliche Heilbehandlung und medizinisch notwendige Arznei- und Heilmittel, ist vor allem der Krankenrücktransport wichtig. Denn dieser wird von der GKV nicht und auch von privaten Vollversicherungstarifen nicht immer übernommen.


Zusätzlich sind auch folgende Aspekte wichtig: zahlt der Versicherer auch länger als die vereinbarte Reisedauer, z.B. wenn der versicherte transportunfähig ist oder sich die Rückreise aus Gründen, für die der Versicherte nichts kann, verzögert. Schäden durch Krieg oder Unruhen sollten nur dann ausgeschlossen sein, wenn es eine Reisewarnung gab oder sich der Kunde an Krieg oder Unruhen aktiv beteiligt hat.

Was sind die häufigsten Missverständnisse über Reisekrankenversicherungen?


Für Behandlungen und Untersuchungen, von denen schon vor der Reise durch eine ärztliche Diagnose feststeht, dass der Versicherte sie während der Reise durchführen muss, wird - mit ein paar Ausnahmen - nicht geleistet. Das ist nicht allen Versicherten bekannt und führt immer wieder zu Missverständnissen

Christian Fischer ist Bereichsleiter Produktentwicklung bei der Hallesche Krankenversicherung a.G.Christian Fischer@Hallesche

Welche Trends und Entwicklungen prägen aktuell die Reisekrankenversicherung?


Der Trend geht klar zu exzellentem Leistungsumfang. Dazu gehört zum Beispiel, dass ein Rücktransport nicht nur bezahlt wird, wenn er medizinisch notwendig ist, sondern auch wenn er medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Zudem finden sich in vielen neueren Tarifen Leistungen für die Betreuung der Kinder, wenn die Eltern im Ausland erkranken.

Wie beeinflusst die Digitalisierung diese Trends – zum Beispiel in der Schadenmeldung und Schadensteuerung?


Die beschriebenen Leistungsausweitungen werden von der Digitalisierung nicht konkret betroffen. Unabhängig davon nutzen wir Digitalisierung, um Prozesse stetig zu vereinfachen.

Welche wichtigen Obliegenheiten sollten Vermittler unbedingt bei der Beratung ansprechen?


In vielen Fällen ist beim Abschluss einer Auslandskrankenversicherung kein Vermittler involviert, da die Kunden diese zumeist online abschließen. Wichtig ist aber immer folgender Hinweis: der Abschluss muss vor Beginn der Reise erfolgen, und das muss der Kunde ggf. entsprechend nachweisen können.

Gibt es spezifische Empfehlungen für Reisende in bestimmten Regionen oder Ländern?


Wir raten dazu, sich auf der Homepage des Auswärtigen Amtes zu informieren. Hier gibt es individuell für jedes Land Informationen über aktuelle Reisewarnungen, Impfungen und reisemedizinische Hinweise. Das Auswärtige Amt bietet zudem eine App an, die auch während der Reise sehr hilfreich sein kann.

Wie können Versicherungsmakler proaktiv auf spezifische Gesundheitsrisiken in bestimmten Reisegebieten (z.B. tropische Krankheiten, politische Instabilität) reagieren und ihre Kunden entsprechend beraten?

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Wir empfehlen hier ebenfalls den Service des Auswärtigen Amtes.