Während der GDV Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. die Interessen der Assekuranz vertritt, blickt der Bund der Versicherten e. V. (BdV) als Verbraucherschutz-Organisation auf das Angebot. Wir haben uns die Empfehlungen beider Seiten angeschaut. Die Versicherungsexperten Mathias Zunk und Bianca Boss geben einen umfassenden Überblick darüber, welche Versicherungen für Auszubildende essenziell sind.

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Krankenversicherung

Die Krankenversicherung ist für Azubis Pflicht. Sobald die Ausbildung beginnt, sind Jugendliche nicht mehr über ihre Eltern krankenversichert. Azubis müssen sich daher vor Ausbildungsbeginn für eine gesetzliche Krankenkasse entscheiden. Tun sie dies nicht, übernimmt der Arbeitgeber diese Entscheidung und wählt meist die Krankenkasse, bei der der Azubi vorher über die Eltern versichert war.

Private Haftpflichtversicherung

Die private Haftpflichtversicherung ist für jeden ein Muss, da sie vor den finanziellen Folgen der gesetzlichen Haftpflicht schützt. „Meist sind Azubis bis zum 25. Lebensjahr über die Privathaftpflichtversicherung ihrer Eltern mitversichert – sofern diese eine abgeschlossen haben. Es lohnt sich also, vor Abschluss einer eigenen Police beim Versicherer der Eltern nachzufragen, ob und wie lange man mitversichert ist“, sagt BdV-Vorständin Bianca Boss.

Berufsunfähigkeitsversicherung

Eine der wichtigsten freiwilligen Versicherungen für Azubis ist die Berufsunfähigkeitsversicherung. „Deshalb ist eine private Absicherung für den Fall der Berufsunfähigkeit umso wichtiger, um den Lebensstandard halten zu können“, unterstreicht Mathias Zunk vom GDV. Da die gesetzliche Erwerbsminderungsrente oft nicht ausreicht, empfiehlt es sich, so früh wie möglich eine Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, da die Beiträge für junge Menschen geringer sind.

Dem pflichtet auch die Verbraucherschützerin bei. Denn die Höhe der Versicherungsprämie hängt neben der Berufsgruppe unter anderem auch vom Alter und gesundheitlichen Beeinträchtigungen bei Vertragsbeginn ab. „Wir empfehlen daher, sich möglichst früh um eine Berufsunfähigkeitsversicherung zu bemühen. Wichtig ist, sich dabei professionelle Unterstützung und Beratung durch anbieterunabhängige Expertinnen oder Experten zu holen, denn hier kommt es auf jedes Detail an“, rät Versicherungsexpertin Boss.

Betriebliche Altersversorgung (bAV)

Azubis haben einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung (bAV). Viele Arbeitgeber unterstützen ihre Mitarbeiter beim Aufbau einer Betriebsrente, indem sie die Beiträge teilweise oder vollständig übernehmen. Dies ermöglicht es den Azubis, schon früh ein zusätzliches Einkommen für das Alter zu erwirtschaften.

Private Altersvorsorge

Auch wenn das Gehalt eines Azubis noch gering ist, lohnt sich die Riester-Rente, besonders für Geringverdiener. „Als Faustformel gilt hier: Je früher man mit der Altersvorsorge beginnt, desto mehr hat man im Alter davon“, meint Zunk. Azubis, die unter 25 Jahre alt sind und einen Riester-Vertrag abschließen, erhalten zusätzlich einen einmaligen Bonus von 200 Euro vom Staat.

Unfallversicherung

Eine private Unfallversicherung ist besonders für Azubis mit riskanten Hobbys wichtig. Da die gesetzliche Unfallversicherung nur bei Arbeitsunfällen greift, bietet eine private Unfallversicherung Schutz bei Unfällen in der Freizeit. Sie zahlt eine Invaliditätsleistung oder eine Unfallrente, wenn ein Unfall bleibende Gesundheitsschäden verursacht.

Hausratversicherung

Viele Azubis sind über die Hausratversicherung ihrer Eltern geschützt, solange sie in deren Haushalt leben. „In vielen Fällen sind Auszubildende weiterhin über die Hausratversicherung der Eltern geschützt; denn hier gilt die sogenannte Außenversicherung der Hausratversicherung“, erklärt Versicherungskaufmann Zunk. Verlassen sie jedoch das Elternhaus und richten einen eigenen Haushalt ein, benötigen sie eine eigene Hausratversicherung.

Vermögenswirksame Leistungen (VL)

Beim Thema Versicherungen für Azubis werden oft die Vermögenswirksamen Leistungen (VL) nicht berücksichtigt. Sie sind eine Form der staatlichen Förderung, die Azubis beim Vermögensaufbau unterstützen können. Manche Arbeitgeber zahlen dabei monatlich einen Betrag von bis zu 40 Euro auf einen vom Arbeitnehmer bestimmten Anlagevertrag ein, zum Beispiel einen Bausparvertrag oder einen Fondssparplan. Besonders attraktiv ist die Arbeitnehmersparzulage, die der Staat unter bestimmten Voraussetzungen auf die VL-Zahlungen gewährt.

Während diese für Bausparverträge bei neun Prozent der jährlichen VL-Einzahlungen liegt. Als maximal förderfähiger Sparbetrag sind 470 Euro im Jahr vorgesehen. Das bedeutet, dass die maximale staatliche Förderung 43 Euro pro Jahr beträgt. Für Vermögenswirksame Leistungen in Form von Fondssparplänen gibt es eine Zulage von 20 Prozent auf die jährlichen Einzahlungen. Die staatliche Förderung ist hier auf maximal 80 Euro pro Jahr begrenzt.

Fazit

Der Einstieg ins Berufsleben bringt für Azubis viele neue Herausforderungen mit sich, darunter auch die Frage nach dem richtigen Versicherungsschutz. Pflichtversicherungen wie die Krankenversicherung sind unverzichtbar, während freiwillige Versicherungen wie die private Haftpflicht- und Berufsunfähigkeitsversicherung einen wichtigen Schutz bieten. Bei diesen Punkten sind sich beide Seiten einig. Dagegen sind die Themen Altersvorsorge, Unfall- sowie Hausratschutz für den Verbraucherschutzverein eher obsolet. Für alle Azubis gilt in jedem Fall: Eine frühzeitige Auseinandersetzung mit diesen Themen kann Azubis helfen, finanziell abgesichert und sorgenfrei in ihre berufliche Zukunft zu starten.

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