Sommerzeit ist Reisezeit – und für viele Deutsche bedeutet das: Koffer packen, ins Auto steigen und ab in den Süden. Doch was passiert, wenn es im Ausland zu einem Unfall kommt? Hier kommt die Grüne Versicherungskarte ins Spiel, die seit vielen Jahren dafür sorgt, dass Autofahrer auch jenseits der deutschen Grenzen gut versichert sind. Aktuell nimmt der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) das 75-jährige Jubiläum zum Anlass, die Erfolgsgeschichte dieses wichtigen Dokuments herauszustellen.

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Die Grüne Versicherungskarte wurde 1949 auf Anregung der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) gegründet. Diese Initiative basierte auf der Empfehlung Nr. 5, die von der Arbeitsgruppe für Straßentransport des Binnenverkehrsausschusses verabschiedet wurde. Das System verfolgte zwei wesentliche Ziele:

  • Erleichterung des Grenzübertritts: Autofahrer sollten von der Verpflichtung befreit werden, an der Grenze eines jeden der Mitgliedsländer eine nationale Versicherung abzuschließen – eine so genannte Grenzversicherung. Denn das war kompliziert und teuer.
  • Schadenregulierung: Opfer von grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen sollten ordnungsgemäß entschädigt werden, ohne dass sie dadurch benachteiligt werden, dass der Unfall von einem ausländischen Fahrzeug verursacht wurde.

Die Vision führte 1953 zur offiziellen Einführung des Grüne-Karte-Systems. Ursprünglich waren 12 europäische Länder an der Gründung beteiligt, darunter Frankreich, Belgien, die Niederlande und die skandinavischen Staaten. Deutschland trat dem System ebenfalls 1953 bei; die DDR folgte erst 1965.

Heute: ein globales Netzwerk

Heute umfasst das Grüne Karte-System 48 Staaten, darunter alle Länder des Europäischen Wirtschaftsraums sowie viele weitere europäische und einige außereuropäische Länder. Das System wird vom Council of Bureaux (CoB) koordiniert, das in Brüssel ansässig ist. Es arbeitet mit rund 1.500 Versicherern zusammen und gilt für bis zu 500 Millionen Fahrzeuge. Jährlich werden über 375.000 grenzüberschreitende Unfälle bearbeitet – das sind mehr als 1.000 pro Tag.

Sandra Schwarz, seit 2020 Präsidentin des Council of Bureaux (COB), hebt für den GDV hervor: „Was vor 75 Jahren als Vision begann, sichert heute unzählige Reisen und Transporte und hat Millionen Menschen nach grenzüberschreitenden Verkehrsunfällen geholfen.“ In diesem Sinne ist die Karte mehr als ein bloßer Versicherungsnachweis – sie steht auch synonym für erfolgreiche internationale Zusammenarbeit, um mit dem Reisen auch den Austausch zwischen den Ländern zu ermöglichen.

Digitalisierung und Zukunft: "Grüne" Karte nun weiß/ in vielen Ländern nicht mehr Pflicht

Seit 2021 wird die Grüne Versicherungskarte nicht mehr in Grün, sondern auf weißem Papier ausgestellt. Dies erleichtert die Verfügbarkeit erheblich, da sich Autofahrer die Karte per E-Mail zusenden lassen und selbst ausdrucken können. Die Beantragung erfolgt beim Kfz-Versicherer und ist kostenfrei. Die Gültigkeitsdauer der Karte ist auf dem Dokument vermerkt, ähnlich wie beim Personalausweis.

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In vielen europäischen Ländern ist die Grüne Karte zudem überhaupt nicht mehr verpflichtend – es gilt das sogenannte Kennzeichenabkommen, nach dem bereits das Kfz-Kennzeichen ausreichender Nachweis des Versicherungsschutzes ist. In folgenden Ländern muss keine internationale Versicherungskarte mehr mitgeführt werden: In den Staaten des Europäischen Wirtschaftsraumes (das sind die Länder der europäischen Union und Island, Norwegen, Liechtenstein) sowie in Andorra, Bosnien-Herzegowina, Großbritannien, Monaco, Montenegro, San Marino, Serbien und in der Schweiz. Allerdings empfiehlt der GDV, auch in Ländern mit Kennzeichenabkommen die Karte mit sich zu führen – aufgrund der darin gespeicherten Daten kann das die Schadenabwicklung sehr erleichtern. (Versicherungsbote berichtete).

Für manche Länder ist die Karte immer noch Pflicht

Allerdings gibt es auch immer noch Länder, in denen die Versicherungskarte bei Einreise weiterhin Pflicht ist. Hierzu zählen:

  • Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Auch in Ländern wie Russland oder Belarus ist die Karte weiterhin Pflicht. Sollte man in Länder reisen, die nicht beim Kennzeichenabkommen aufgeführt sind, sollte man sich also dringend über die Regeln informieren.

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Vorsicht: für einige Risikoländer kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

Wichtig ist auch: Für manche Länder – der GDV nennt die Türkei als Beispiel, aber auch Risikoländer wie Russland oder der Iran kommen in Frage – kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an, ob Versicherungsschutz besteht. Auch dies ist an der Internationalen Versicherungskarte (und damit der einstigen Grünen Karte) ersichtlich: ist ein Land auf der Karte gestrichen oder wird gar nicht genannt, besteht für dieses Land kein Versicherungsschutz. Dann muss bei Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden; wie früher vor Einführung der Grünen Versicherungskarte. Eine Pressemeldung zum 75. Jubiläum der Grünen Versicherungskarte ist auf der Webseite des GDV verfügbar.

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