• Albanien
  • Aserbaidschan
  • Iran
  • Marokko
  • Moldawien
  • Nordmazedonien
  • Tunesien
  • Türkei
  • Ukraine

Auch in Ländern wie Russland oder Belarus ist die Karte weiterhin Pflicht. Sollte man in Länder reisen, die nicht beim Kennzeichenabkommen aufgeführt sind, sollte man sich also dringend über die Regeln informieren.

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Vorsicht: für einige Risikoländer kann der Versicherungsschutz ausgeschlossen werden

Wichtig ist auch: Für manche Länder – der GDV nennt die Türkei als Beispiel, aber auch Risikoländer wie Russland oder der Iran kommen in Frage – kommt es auf den individuellen Versicherungsvertrag an, ob Versicherungsschutz besteht. Auch dies ist an der Internationalen Versicherungskarte (und damit der einstigen Grünen Karte) ersichtlich: ist ein Land auf der Karte gestrichen oder wird gar nicht genannt, besteht für dieses Land kein Versicherungsschutz. Dann muss bei Grenzübertritt eine sogenannte Grenzversicherung abgeschlossen werden; wie früher vor Einführung der Grünen Versicherungskarte. Eine Pressemeldung zum 75. Jubiläum der Grünen Versicherungskarte ist auf der Webseite des GDV verfügbar.

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