Das Elterngeld wurde 2007 von der damaligen Bundesregierung aus Union und SPD eingeführt, um jungen Eltern die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern. Es soll es Eltern ermöglichen, nach der Geburt eines Kindes eine berufliche Auszeit zu nehmen, ohne erhebliche finanzielle Einbußen zu erleiden. Auch soll es Vätern einen Anreiz geben, sich eine Auszeit im Beruf zu nehmen, um Bildungsaufgaben zwischen Frauen und Männern gerechter zu verteilen. Denn noch immer sind es mehrheitlich Frauen, die nach einer Geburt für die Erziehung im Beruf zurückstecken, in Teilzeit wechseln oder den Job vorübergehend sogar ganz aufgeben.

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Doch nun steht das Elterngeld zur Debatte - und vielleicht vor dem Aus? Der Freiburger Ökonom Lars Feld ist ein enger Berater von Christian Lindner (FDP) und berät den Bundesfinanzminister in gesamtwirtschaftlichen Fragen. Zuvor war er bereits langjähriges Mitglied der Wirtschaftsweisen. „Der Staat sollte das Elterngeld in seiner Gesamtheit auf den Prüfstand stellen“, sagte Feld der „Rheinischen Post“. Darüber hinaus schlägt er vor, seltener den reduzierten Mehrwertsteuersatz zu erheben und die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen und Haushaltshilfen zu streichen.

Verfehlt das Elterngeld seine Ziele?

Das Elterngeld sei zwar populär, verfehle aber alle seine Ziele und führe zu vielen Mitnahmeeffekten, so Feld weiter – ohne nähere Details zu nennen. „Die Erwerbstätigkeit von Frauen ist, jedenfalls nach dem zweiten Kind, nicht gestiegen. Die Geburtenrate hat es schon gar nicht erhöht“, behauptet der Ökonom. Diese Einschätzung überrascht, denn laut dem Statistischen Bundesamt ist die Erwerbsquote von Frauen im Alter von 20 bis 64 Jahren zwischen 2007 und 2022 von 66 Prozent auf 76 Prozent gestiegen: und damit deutlich.

Das Elterngeld in Deutschland beträgt 65 Prozent bis 67 Prozent des Nettoeinkommens, das vor der Geburt erzielt wurde, mit einem Mindestbetrag von 300 Euro und einem Höchstbetrag von 1.800 Euro pro Monat. Die genaue Höhe richtet sich nach dem Einkommen der letzten 12 Monate vor der Geburt des Kindes. Von den rund 12 Milliarden Euro an gesetzlichen Leistungen für Familien, die der Bund im laufenden Haushaltsjahr ausgibt, ist das Elterngeld mit knapp 8 Milliarden Euro der größte Einzelposten, wie RND berichtet.

Zum Vergleich: Im Jahr 2023 hat der Bund rund 111 Milliarden Euro als Zuschüsse in die gesetzliche Rentenversicherung geleistet. Diese Zuschüsse umfassen auch versicherungsfremde Leistungen, die nicht durch Rentenbeiträge finanziert werden, wie beispielsweise Rentenansprüche für Elternzeiten. Doch mit dem Elterngeld würde eine der wenigen Maßnahmen wegfallen, die gezielt junge Familien unterstützen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Lars Feld will am Ehegattensplitting festhalten

Umso mehr überrascht es, dass Lars Feld an einem anderen steuerlichen Instrument festhält: dem Ehegattensplitting. Er erklärt dazu: „Eine Ehe bedeutet, dass zwei füreinander einstehen. Das muss sich auch im Steuerrecht spiegeln.“ Ökonomische Argumente für das Splitting führt er nicht an.

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Kritiker bemängeln jedoch, dass das Ehegattensplitting dazu beitrage, dass viele Frauen in gering bezahlten Jobs bleiben oder gar keine Berufstätigkeit aufnehmen, da sich eine umfassendere Erwerbstätigkeit nicht lohnt. Zudem profitieren auch viele kurz vor dem Renteneintritt stehende Personen von den Steuervorteilen - unabhängig davon, ob sie Kinder haben oder nicht. Diese Überlegungen warfen wiederholt Fragen auf, ob das Ehegattensplitting noch zeitgemäß ist und im Einklang mit den Prinzipien der Generationengerechtigkeit steht.