Die Nachfolgewelle rollt durch Deutschland und erfasst auch zunehmend die Branche der Finanz- und Versicherungsmakler. Mit Blick auf den Ruhestand wollen viele freie Handelsvertreter dann ihre aufgebauten Unternehmen verkaufen. Das ist aber kein Selbstläufer, denn dabei spielen rechtliche Überlegungen eine zentrale Rolle, um potenzielle Risiken zu minimieren und den Erfolg der Transaktion sicherzustellen.

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Dr. Tim Banerjee, Rechtsanwalt und Partner der Kanzlei für Vertriebs- und Finanzdienstleistungsrecht Banerjee & Kollegen aus Mönchengladbach, betont vor allem die Bedeutung der Due Diligence. „Die rechtliche Due Diligence ist ein kritischer Schritt im Prozess des Unternehmensverkaufs. Dabei geht es darum, rechtliche Schwachstellen des zu verkaufenden Unternehmens gründlich zu untersuchen. Ziel ist es, alle vertraglichen Verpflichtungen, bestehende oder potenzielle Rechtsstreitigkeiten, sowie Compliance mit relevanten Gesetzen und Vorschriften offenzulegen.“

Diese Prüfung hilft dem Verkäufer, Transparenz zu schaffen und mögliche Haftungsrisiken zu identifizieren, die in den Verhandlungen adressiert oder im Kaufpreis berücksichtigt werden müssen. Im Rahmen dieses Vorgangs macht sich der potenzielle Käufer – gemeinsam mit Rechts-, Steuer- und vielleicht auch Finanzierungsberater – ein genaues Bild über den Zustand eines Unternehmens. Von den Ergebnissen der Due Diligence-Prüfung hängen im Wesentlichen auch die Preisverhandlungen ab – entspricht ein Unternehmen den Vorstellungen eines Interessenten, wird er bereit sein, einen höheren Preis zu zahlen als für einen Betrieb, in dem er verschiedene Bereiche, womöglich zu höheren Kosten, nachjustieren muss, etwa bei ausstehenden Lieferantenrechnungen, Umweltrisiken etc.

Ein weiterer wesentlicher Bestandteil der rechtlichen Beratung ist die Gestaltung und Verhandlung des Kaufvertrags. „Hier ist es wichtig, dass die Vertragsbedingungen präzise formuliert sind und alle wesentlichen Aspekte der Transaktion abdecken. Dazu gehören die Kaufpreismodalitäten, Garantien, Gewährleistungen und eventuelle Ausgleichszahlungen. Juristische Expertise ist entscheidend, um sicherzustellen, dass der Vertrag die Interessen des Verkäufers schützt und gleichzeitig realistisch und durchsetzbar bleibt“, betont der Gründer von Banerjee & Kollegen. Die Kanzlei berät im Schwerpunkt Handelsvertreter nach § 84 Handelsgesetzbuch und Finanzdienstleistungsunternehmen und -unternehmer, die nach § 34 Gewerbeordnung reguliert sind im gesamten Wirtschaftsrecht.

Auch regulatorische Genehmigungen und Compliance-Fragestellungen seien wichtig. In vielen Branchen seien Unternehmensverkäufe an die Zustimmung von Regulierungsbehörden gebunden. Die rechtliche Beratung müsse daher auch die Einholung aller notwendigen Genehmigungen umfassen und sicherstellen, dass der Verkauf den geltenden gesetzlichen und regulatorischen Anforderungen entspreche. Dies verlange eine genaue Kenntnis der relevanten Rechtsrahmen und die Fähigkeit, effektiv mit Behörden zu kommunizieren.

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Dr. Tim Banerjee fasst zusammen: „Rechtliche Beratung bei Unternehmenstransaktionen aus der Perspektive des Verkäufers ist ein vielschichtiger und entscheidender Prozess, der eine gründliche Vorbereitung und spezialisiertes Wissen erfordert. Durch die Berücksichtigung dieser Aspekte können Verkäufer sicherstellen, dass sie gut vorbereitet sind und ihre Interessen in der Transaktion effektiv geschützt werden. Gerade Finanz- und Versicherungsmakler sollten aufgrund der häufig komplexen Vertragsbeziehungen mit den auftragsgebenden Gesellschaften und der grundlegenden Bedeutung ihrer speziellen Zulassungen nicht ohne gute Vorbereitung und Begleitung in den Prozess des Unternehmensverkaufs einsteigen. Eine umfassende rechtliche Beratung ist also unerlässlich, um den Verkäufern ein Verständnis der komplexen Materie zu verschaffen und sie auf alle Eventualitäten vorzubereiten.“