Der Bundesrat hat zum Entwurf des Gesetzes zur Stabilisierung des Rentenniveaus und zum Aufbau eines Generationenkapitals (Generationenkapitalgesetz) Stellung genommen und dabei einige zentrale Kritikpunkte geäußert.

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Kritikpunkte des Bundesrats:

  • Begrenzte Wirksamkeit des Generationenkapitals: Der Bundesrat bezweifelt, dass das geplante Generationenkapital einen signifikanten Beitrag zur Stabilisierung der gesetzlichen Rentenversicherung leisten kann. Die erwarteten Erträge werden als zu optimistisch eingeschätzt, insbesondere in Anbetracht der kurzfristigen Anlagehorizonte und der Unsicherheiten an den Finanzmärkten.
  • Gefahr der Überlastung jüngerer Generationen: Der Bundesrat befürchtet, dass trotz des Generationenkapitals die steigenden Beitragssätze die jüngeren Generationen übermäßig belasten könnten. Dies könnte zu einer langfristigen Überforderung der Beitragszahler führen.
  • Keine ausreichende Absicherung durch den Staat: Es wird kritisiert, dass im Falle ausbleibender Erträge des Generationenkapitals keine ausreichenden Maßnahmen vorgesehen sind, um diesen Ausfall zu kompensieren, ohne dass dies zu Lasten der Beitragszahler oder Rentenbezieher geht. Zudem soll verhindert werden, dass der Staat die Erträge des Generationenkapitals anderweitig nutzt.
  • Zweifel an der Nachhaltigkeit: Der Bundesrat weist darauf hin, dass das Gesetz keine hinreichenden Maßnahmen enthält, um die langfristige Finanzierbarkeit der gesetzlichen Rentenversicherung sicherzustellen. Er fordert daher eine umfassendere Rentenreform, die auch die Interessen der Rentner wahrt und die Erwerbstätigen nicht überfordert.
  • Kritik an der Kürzung von Bundeszuschüssen: Die im Gesetzesentwurf vorgesehenen Kürzungen beim Bundeszuschuss werden scharf kritisiert, da diese Maßnahmen dem eigentlichen Zweck des Gesetzes, nämlich das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken, entgegenlaufen.

Der Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) teilt die wesentlichen Bedenken des Bundesrats bezüglich des Generationenkapitals, ergänzt diese jedoch um einige spezifische Kritikpunkte.

Zusätzliche Kritikpunkte des BVK:

  • Staatsschulden zur Bildung des Generationenkapitals: Der BVK kritisiert besonders, dass das Generationenkapital durch Staatsschulden aufgebaut werden soll und diese Gelder dann an den Aktienbörsen investiert werden. Diese Strategie birgt erhebliche Risiken, da Aktienmärkte schwankungsanfällig sind. Der BVK sieht die Gefahr, dass diese Form der Anlagepolitik zu einer erhöhten Volatilität der Rentenfinanzierung führen könnte.
  • Zweifel an der Wirksamkeit der geplanten Zuflüsse: Der Verband äußert starke Zweifel, ob die angestrebten jährlichen Zuflüsse von zehn Milliarden Euro aus dem Generationenkapital ausreichen werden, um die Finanznöte der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) effektiv zu lindern. Angesichts der bereits heute bestehenden Notwendigkeit, die GRV jährlich mit über 100 Milliarden Euro aus Steuergeldern zu bezuschussen, erscheint der vorgeschlagene Betrag als unzureichend.
  • Alternative Ansätze zur Stabilisierung der Rentenversicherung: Der BVK schlägt vor, die Finanzierungsprobleme der GRV durch eine Kombination von Maßnahmen anzugehen, darunter eine Anhebung des Renteneintrittsalters, eine Anpassung der Rentenhöhe und möglicherweise eine Erhöhung des Beitragssatzes. Dies könnte helfen, die finanzielle Basis der GRV zu stärken, ohne sich ausschließlich auf die unsicheren Erträge des Generationenkapitals zu verlassen.
  • Reform der privaten Altersvorsorge: Der BVK fordert zudem eine umfassende Reform der privaten Altersvorsorge, insbesondere der Riester-Rente. Diese Reform soll dazu beitragen, die zunehmende Altersarmut zu bekämpfen und den sozialen Auftrag der Versicherungsvermittler zu stärken, indem sie sicherstellen, dass private Vorsorge stärker zur Sicherung des Lebensstandards im Alter beiträgt.

Sowohl der Bundesrat als auch der BVK sind sich einig, dass der Gesetzentwurf in seiner aktuellen Form nicht ausreicht, um die Herausforderungen der GRV zu bewältigen. Beide fordern eine umfassendere Diskussion und zusätzliche Maßnahmen, um die Rentenfinanzierung langfristig zu sichern.

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